Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen
Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten.
Dokument über die folgenden Punkte:
Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel
Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden
Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen)
Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.)
Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand
Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre.
Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre.
Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge.
Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen
Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg)
Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ
Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.
Bsp. Luisenstraße nr. 10 : 2020: 5 oder Parken auf Grünfläche: 200
Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß
Ergebnis der Anfrage
Zu Punkt 1)
"Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten."
Die Genehmigung für die Sperrung der A3 beinhaltet folgende Vorschriften:
-Für die ordnungsgemäße Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Arbeitsstelle ist der Antragsteller verantwortlich. Die Arbeitsstelle ist mit den angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu kennzeichnen.
-Der im Verkehrszeichenplan eingezeichnete Fußgängernotweg ist jederzeit in voller Breite 1,20 Meter zu gewährleisten.
-Die Baustelle ist sicher herzustellen, wobei die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind.
-Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden.
-Zum Schutz der Straße und des Straßenverkehrs sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen:
oEine Beschädigung der Fahrbahn oder des Gehweges darf nicht erfolgen.
oDie Baustelle ist bei Dunkelheit oder starkem Nebel mit einer ausreichenden Anzahl hell brennender gelber Lampen zu beleuchten und am Anfang und Ende mit einer auffälligen rotweißen Warnmarkierung zu versehen.
Hinsichtlich der Absperrung und Kennzeichnung wird auf § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO verwiesen.
oVorhandene Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden.
-Die Anlage ist stets ordnungsgemäß zu unterhalten.
-Nach Beendigung der Arbeiten ist die öffentliche Verkehrsfläche zu reinigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.
Zu Punkt 2)
„Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen)“
Eine Wertermittlung ist nicht möglich.
Zu Punkt 3)
„Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.)“
20 städtische Parkplätze
38 Schwerbehindertenparkplätze
15 Anwohnerparkzonen
Zu Punkt 4)
„Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand“
2018: 1.234.146,48 €
2019: 1.219.611,83 €
2020: 879.809,15 €
Zu Punkt 5)
„Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre. Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre.“
2018: 492.434,61 €
2019: 554.913,02 €
2020: 458.518,80 €
Die Einnahmen beziehen sich sowohl auf Parkverstöße die durch Ordnungsamtsmitarbeiter als auch durch Fremdanzeigende festgestellt wurden. Eine getrennte Auflistung der Einnahmen ist nicht möglich.
Zu Punkt 6)
„Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge.“
2018: 97
2019: 91
2020: 58
Zu Punkt 7)
„Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg)“
In den letzten drei Jahren wurde der ehemals benutzungspflichtige Radweg an der Zeithstr. (zwischen Tönnisbergstr. und Brandstr.) aufgehoben. Dieser ist nun nur noch Gehweg.
Für den Radverkehr ist dafür ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt worden (470m).
Zu Punkt 8)
„Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“
In der Guardastr. wurden sechs Parkplätze für eine überdachte Mobilitätsstation und jeweils ein Parkplatz am Barbarossaplatz und auf der Kaldauer Str. für das RSVG-Bike-Fahrradverleihsystem entfernt.
Zu Punkt 9)
„KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“
Eine Wertermittlung ist nicht möglich.
Zu Punkt 10)
„Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß“
§ 56 Abs. 1 OWiG:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
§ 1 OWiG:
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.
Anfrage erfolgreich
-
Datum12. Juni 2021
-
16. Juli 2021
-
Ein:e Follower:in
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 12. Juni 2021 17:25
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
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- AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 2. Juli 2021 08:42
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- AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 15. August 2021 09:31
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
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- Automatische Antwort: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 15. August 2021 09:32
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- AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 16. August 2021 09:28
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- Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 14. September 2021 20:50
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 14. September 2021 20:52
- An
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 15. September 2021 07:50
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- AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
- Datum
- 15. September 2021 14:48
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 15. September 2021 14:50
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 23. Januar 2022 15:38
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
- Datum
- 16. Februar 2022 16:17
- Status
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
- Datum
- 17. Mai 2022 10:00
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
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- Kommunalverwaltung Siegburg
- Betreff
- Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
- Datum
- 17. Mai 2022 11:51
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
- Datum
- 29. September 2022 10:01
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
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- Betreff
- WG: Abschleppen in Siegburg; wann, wie und warum [#255620]
- Datum
- 4. Oktober 2022 15:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Kommunalverwaltung Siegburg
- Betreff
- WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne)
- Datum
- 4. Oktober 2022 15:36
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- Betreff
- AW: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne) [#223261]
- Datum
- 21. November 2023 14:33
- An
- Kommunalverwaltung Siegburg
- Status
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