Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen

Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten.
Dokument über die folgenden Punkte:
Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel
Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden
Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen)
Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.)
Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand
Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre.
Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre.
Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge.
Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen
Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg)
Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ
Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.
Bsp. Luisenstraße nr. 10 : 2020: 5 oder Parken auf Grünfläche: 200

Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß

Ergebnis der Anfrage

Zu Punkt 1)
"Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten."

Die Genehmigung für die Sperrung der A3 beinhaltet folgende Vorschriften:

-Für die ordnungsgemäße Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Arbeitsstelle ist der Antragsteller verantwortlich. Die Arbeitsstelle ist mit den angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu kennzeichnen.
-Der im Verkehrszeichenplan eingezeichnete Fußgängernotweg ist jederzeit in voller Breite 1,20 Meter zu gewährleisten.
-Die Baustelle ist sicher herzustellen, wobei die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind.
-Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden.
-Zum Schutz der Straße und des Straßenverkehrs sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen:
oEine Beschädigung der Fahrbahn oder des Gehweges darf nicht erfolgen.
oDie Baustelle ist bei Dunkelheit oder starkem Nebel mit einer ausreichenden Anzahl hell brennender gelber Lampen zu beleuchten und am Anfang und Ende mit einer auffälligen rotweißen Warnmarkierung zu versehen.
Hinsichtlich der Absperrung und Kennzeichnung wird auf § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO verwiesen.
oVorhandene Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden.
-Die Anlage ist stets ordnungsgemäß zu unterhalten.
-Nach Beendigung der Arbeiten ist die öffentliche Verkehrsfläche zu reinigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Zu Punkt 2)
„Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen)“

Eine Wertermittlung ist nicht möglich.

Zu Punkt 3)
„Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.)“

20 städtische Parkplätze
38 Schwerbehindertenparkplätze
15 Anwohnerparkzonen

Zu Punkt 4)
„Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand“

2018: 1.234.146,48 €
2019: 1.219.611,83 €
2020: 879.809,15 €

Zu Punkt 5)
„Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre. Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre.“

2018: 492.434,61 €
2019: 554.913,02 €
2020: 458.518,80 €

Die Einnahmen beziehen sich sowohl auf Parkverstöße die durch Ordnungsamtsmitarbeiter als auch durch Fremdanzeigende festgestellt wurden. Eine getrennte Auflistung der Einnahmen ist nicht möglich.

Zu Punkt 6)
„Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge.“

2018: 97
2019: 91
2020: 58

Zu Punkt 7)
„Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg)“

In den letzten drei Jahren wurde der ehemals benutzungspflichtige Radweg an der Zeithstr. (zwischen Tönnisbergstr. und Brandstr.) aufgehoben. Dieser ist nun nur noch Gehweg.
Für den Radverkehr ist dafür ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt worden (470m).

Zu Punkt 8)
„Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“

In der Guardastr. wurden sechs Parkplätze für eine überdachte Mobilitätsstation und jeweils ein Parkplatz am Barbarossaplatz und auf der Kaldauer Str. für das RSVG-Bike-Fahrradverleihsystem entfernt.

Zu Punkt 9)
„KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“

Eine Wertermittlung ist nicht möglich.

Zu Punkt 10)
„Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß“

§ 56 Abs. 1 OWiG:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

§ 1 OWiG:
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
12. Juni 2021 17:25
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten. Dokument über die folgenden Punkte: Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen) Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.) Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre. Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre. Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge. Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg) Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre. Bsp. Luisenstraße nr. 10 : 2020: 5 oder Parken auf Grünfläche: 200 Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 223261 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Infor…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
2. Juli 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Die von Ihnen erbetenen Informationen werden wir schnellstmöglich einholen und uns unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald diese vorliegen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Pa…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
15. August 2021 09:31
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ vom 12.06.2021 (#223261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/
Kommunalverwaltung Siegburg
Ihre E-Mail ist bei der Stadt Siegburg, Amt für öffentliche Ordnung, eingegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbe…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
15. August 2021 09:32
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist bei der Stadt Siegburg, Amt für öffentliche Ordnung, eingegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle werden Ihr Anliegen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. ________________________________ Kreisstadt Siegburg Der Bürgermeister Nogenter Platz 10 << Adresse entfernt >> Telefon: +49 2241 102-0 Telefax: +49 2241 102-284 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.siegburg.de Facebook: http://www.facebook.com/Siegburg.de Twitter: http://www.twitter.com/siegburgaktuell "siegburgaktuell" - Schneller Siegburg geht nicht "siegburgaktuell" berichtet täglich über das Leben in der Kreisstadt, mit Nachrichten über das kommunalpolitische und kulturelle Geschehen. Infos, Fakten, Wissenswertes, dazu Veranstaltungstermine und Servicehinweise: Schneller Siegburg geht nicht - per E-Mail automatisch auf den heimischen Computer oder ins Büro gesandt. Wer den kostenlosen und werbefreien Info-Dienst der Stadt zugesandt haben und so stets auf dem Neuesten sein möchte, kann sich hier anmelden: http://www.siegburg.de/stadt/newsletter/anmelden/ ________________________________ Diese Nachricht ist ausschließlich für die genannten Empfänger (oder deren Vertreter) bestimmt. Fall Sie kein genannter Empfänger sind, dürfen Sie diese E-Mail nicht verbreiten, verteilen oder kopieren. Bitte benachrichtigen Sie den Absender umgehend per E-Mail, falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben und löschen diese von Ihrem System. Die Kreisstadt Siegburg unternimmt alle sinnvollen Schritte, die eventuell dieser E-Mail angefügten Anhänge Schadsoftwarefrei zu halten. Dennoch schließen wir jede Haftung für durch Viren oder schadhafte Software, die eventuell in den Anhängen enthalten ist, entstandene Schäden aus. Prüfen Sie daher alle Anhänge vor dem Öffnen selbst auf Viren etc.
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr Antragsteller/in leider fehlen mir noch Informationen aus den anderen Abteilungen des Hauses, welche ich zur…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
16. August 2021 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider fehlen mir noch Informationen aus den anderen Abteilungen des Hauses, welche ich zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige. Ich rechne mit einer zeitnahen Rückmeldung und werde Ihnen umgehend Ihre Anfrage beantworten, sobald mir alle Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
14. September 2021 20:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223261/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die zulässige Bearbeitsungszeit überschritten wurde. Ich möchte gerne die Informationen, die bereits vorliegen als Vorabauskunft erhalten. Mich interessiert, von welcher Stelle Daten fehlen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223261.pdf Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Bauste…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
14. September 2021 20:52
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ vom 12.06.2021 (#223261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich vorab über die bereits zur Verfügung stehenden Informationen. Von welcher Stelle fehlen die Informationen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
15. September 2021 07:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2021 möchte ich wie folgt beantworten: Zu Punkt 1) "Dokument, welch…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen [#223261]
Datum
15. September 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2021 möchte ich wie folgt beantworten: Zu Punkt 1) "Dokument, welches offenlegt, wie die genauen Vorschriften an die Baufirma, die an der Autobahnbrücke auf Höhe der Zeithstraße tätig ist hinsichtlich der Verkehrssicherungpflicht lauten." Die Genehmigung für die Sperrung der A3 beinhaltet folgende Vorschriften: -Für die ordnungsgemäße Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Arbeitsstelle ist der Antragsteller verantwortlich. Die Arbeitsstelle ist mit den angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu kennzeichnen. -Der im Verkehrszeichenplan eingezeichnete Fußgängernotweg ist jederzeit in voller Breite 1,20 Meter zu gewährleisten. -Die Baustelle ist sicher herzustellen, wobei die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind. -Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden. -Zum Schutz der Straße und des Straßenverkehrs sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen: oEine Beschädigung der Fahrbahn oder des Gehweges darf nicht erfolgen. oDie Baustelle ist bei Dunkelheit oder starkem Nebel mit einer ausreichenden Anzahl hell brennender gelber Lampen zu beleuchten und am Anfang und Ende mit einer auffälligen rotweißen Warnmarkierung zu versehen. Hinsichtlich der Absperrung und Kennzeichnung wird auf § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO verwiesen. oVorhandene Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. -Die Anlage ist stets ordnungsgemäß zu unterhalten. -Nach Beendigung der Arbeiten ist die öffentliche Verkehrsfläche zu reinigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Zu Punkt 2) „Erfolgreich/erfolglos angefochtene Strafzettel Zahl der Strafzettel – und wie viele davon zu Unrecht ausgestellt wurden Unbezahlte Bußgelder/Strafzettel, die rechtmäßig sind (absolute Anzahl und Höhe der dadurch ausgebliebenen Einnahmen)“ Eine Wertermittlung ist nicht möglich. Zu Punkt 3) „Verhältnis von Parkplätzen zu solchen mit “Parkraumbewirtschaftung” (=Anwohnerparken etc.)“ 20 städtische Parkplätze 38 Schwerbehindertenparkplätze 15 Anwohnerparkzonen Zu Punkt 4) „Einnahmen von kostenpflichtigen Parkplätzen in öffentlicher Hand“ 2018: 1.234.146,48 € 2019: 1.219.611,83 € 2020: 879.809,15 € Zu Punkt 5) „Einnahmen von Parkverstößen, die durch Ordnungsamtsmitarbeiter festgestellt wurden bezogen auf die letzten drei Jahre. Einnahmen von Fremdanzeigen bzgl. Parken der letzten drei Jahre.“ 2018: 492.434,61 € 2019: 554.913,02 € 2020: 458.518,80 € Die Einnahmen beziehen sich sowohl auf Parkverstöße die durch Ordnungsamtsmitarbeiter als auch durch Fremdanzeigende festgestellt wurden. Eine getrennte Auflistung der Einnahmen ist nicht möglich. Zu Punkt 6) „Anzahl der durch Ordnungsmitarbeiter angeordnet abgeschleppten Fahrzeuge.“ 2018: 97 2019: 91 2020: 58 Zu Punkt 7) „Kilometer an in den letzten drei Jahren neugebauten Radwegen, getrennt davon gelistet Schutz- und Radfahrstreifen Austausch/Entfernung von Verkehrszeichen (StVO) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage (z.B. Radwegschild entfernt, da reiner Gehweg)“ In den letzten drei Jahren wurde der ehemals benutzungspflichtige Radweg an der Zeithstr. (zwischen Tönnisbergstr. und Brandstr.) aufgehoben. Dieser ist nun nur noch Gehweg. Für den Radverkehr ist dafür ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt worden (470m). Zu Punkt 8) „Anzahl entfernter Parkplätze für motorisierten Individual-Verkehr/KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“ In der Guardastr. wurden sechs Parkplätze für eine überdachte Mobilitätsstation und jeweils ein Parkplatz am Barbarossaplatz und auf der Kaldauer Str. für das RSVG-Bike-Fahrradverleihsystem entfernt. Zu Punkt 9) „KFZ Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre.“ Eine Wertermittlung ist nicht möglich. Zu Punkt 10) „Erläuterung: Strafzettel=Knöllchen=Parkverstoß“ § 56 Abs. 1 OWiG: Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. § 1 OWiG: (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihnen soeben Ihre Anfrage vom 12.06.2021 per E-Mail beantwortet. Mit freundlichen…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
15. September 2021 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihnen soeben Ihre Anfrage vom 12.06.2021 per E-Mail beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern es Dokumente gibt möchte ich diese im Original haben. Gestatten Sie zu Pun…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
23. Januar 2022 15:38
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,2 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern es Dokumente gibt möchte ich diese im Original haben. Gestatten Sie zu Punkt 1) folgende Rückfragen: 1.1 Wie sollte der Radverkehr in der Anweisung an die Baufirma durch die Baustelle geleitet werden? 1.1.1 Wurden Schutzstreifen angeordnet? Wann? In welchen Richtungen? 1.2 Wann wurde die Verkehrssicherheit der Baustelle durch städtische Ma kontrolliert? 1.2.1 Gibt es davon Protokolle? Bitte zusenden. 1.2.2 Nach Aussage der Firma (näherer Info kann ich nicht geben) fehlten häufig angeordnete Beschilderungen > Hat das die Firma Ihnen offiziell (!) mitgeteilt? 1.3.1 Gemäß welcher Regelung ist die Anbringung des orangenen Zeichen 295 von Zeithstraße Richtung Innenstadt ausreichend um bei Tempo 50 Radfahrende auf die Fahrbahn zu geleiten? Gemäß welchen Beschlusses reicht es aus, diesen Schutzstreifen lediglich ein paar Meter lang zu markieren? Siehe Bild Zeithstraße_4 1.4.1 Auf dem Bild mit lfdnr. 5 sieht man erneut orangene Markierung. Was soll diese Markierung bedeuten? Welche verkehrsrechtliche Situation rechtfertigt diese Bemalung? 1.4.2 Ab wann ist dieser Radweg benutzbar gewesen und so ausgewiesen? Vorher war dieser aufgrund der Baustelle als reiner Gehweg beschildert. 1.5.1 In der Richtung Kaldauen (Bild ohne lfdnr) gab es keine Möglichkeit für den Radfahrer den Anweisungen der Schilder zu folgen. 1.5.2 Ergibt die Radwegefurt in dieser Situation Sinn? 1.5.3 Anknüpfend an 1.1 Hat sich der Zuständige Gedanken gemacht, wie der Radfahrer hier durchfahren soll? Zu welcher Lösung kam es? 1.5.4. Warum wurde das aufgemalte Radwegzeichen 237 nicht auf dem für Radfahrer gesperrten und nur für Fußgänger passierbaren Weg Richtung Kaldauen übermalt oder erkennbar als ungültig markiert? 1.5.5 Warum hängt das Zeichen 240 hinter dem Gehwegschild 239 unabgedeckt und schuf so eine für alle unsichere rechtliche Verkehrslage? 1.6. Für welche Verkehrsteilnehmer-Gruppe wurde 138-10 , wie auf Bild 3 zu sehen aufgestellt? Aufgrund der Distanz zum Fahrbahnverkehr aus dem Auto quasi nicht wahrnehmbar. 1.6.1 Wäre eine Aufstellung des genannten Zeichens in Nähe der Fahrbahn eine bessere Alternative gewesen? 1.7 Was waren die Hürden, es richtig zu tun? Zu Punkt 9) 9.1 Angefragt wurde "Aufstellung nach Parkverstoßarten sowie Ort über die letzten drei Jahre." Nicht eine KFZ-Aufstellung. Ich bitte Sie darum Ihre interne Liste über die Parkverstöß in ausreichend anonymisierter/pseudonymisierter zuzusenden. Ich möchte wissen, welche Parkverstoßarten wo auftreten. Wenn dann noch ne Uhrzeit dabei ist, wäre das schön, um zu sehen, wann die Dichte an Verstößen am Tag auftritt. Z.B. Parken auf Gehweg, Tatbestandsnr. xxxxxx um 00:00 Uhr in Straße z. Ich weiß, dass Sie die Liste haben. Falls Sie nicht bereit sind, diese zuzusenden, bitte ich um Stellungsnahme und rechtliche Begründung. Ferner halte ich es für vertretbar, in der tabellareischen Übersicht eine Spalte für das Kennzeichen zu löschen und mir das so zu ohne weitere Kosten zu übersenden. Mein Interesse ist es, die Situation in Siegburg anhand der Daten besser zu verstehen, um so im gemeinsamen Dialog mit der Stadt Verkehrs-Lösungen effizienter zu formulieren. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - zeithstrae.jpg - zeithstrae_2.jpg - zeithstrae_3.jpg - zeithstrae_4.jpg - zeithstrae_5.jpg Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/
Kommunalverwaltung Siegburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Aufgrund krankheitsbedingter personeller Ausfälle wi…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ [#223261]
Datum
16. Februar 2022 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Aufgrund krankheitsbedingter personeller Ausfälle wird die Beantwortung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung. Wir werden uns ohne weitere Aufforderung wieder bei Ihnen melden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
Datum
17. Mai 2022 10:00
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ vom 12.06.2021 (#223261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um etwa 300 Tage überschritten, da meiner Meinung nach zu den Auflagen der Verkerhssicherungspficht auch die angeordneten Schilder/Verkehrszeichen gehören. Ich bitte um detaillierte Pläne und Beantwortung der Frage aus Januar, die Sie im Februar bestätigten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Siegburg
Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261] Ihre E-Mail ist bei der…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
Datum
17. Mai 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Ihre E-Mail ist bei der Stadt Siegburg, Amt für öffentliche Ordnung, eingegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle werden Ihr Anliegen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. ________________________________ Kreisstadt Siegburg Der Bürgermeister Nogenter Platz 10 << Adresse entfernt >> Telefon: +49 2241 102-0 Telefax: +49 2241 102-284 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: https://www.siegburg.de Facebook: https://www.facebook.com/Siegburg.de Instagram: https://www.instagram.com/kreisstadt_siegburg/ "siegburgaktuell" - Schneller Siegburg geht nicht "siegburgaktuell" berichtet täglich über das Leben in der Kreisstadt, mit Nachrichten über das kommunalpolitische und kulturelle Geschehen. Infos, Fakten, Wissenswertes, dazu Veranstaltungstermine und Servicehinweise: Schneller Siegburg geht nicht - per E-Mail automatisch auf den heimischen Computer oder ins Büro gesandt. Wer den kostenlosen und werbefreien Info-Dienst der Stadt zugesandt haben und so stets auf dem Neuesten sein möchte, kann sich hier anmelden: https://siegburg.de/stadtleben-aktuelles/newsletter/anmelden/index.html ________________________________ Diese Nachricht ist ausschließlich für die genannten Empfänger (oder deren Vertreter) bestimmt. Fall Sie kein genannter Empfänger sind, dürfen Sie diese E-Mail nicht verbreiten, verteilen oder kopieren. Bitte benachrichtigen Sie den Absender umgehend per E-Mail, falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben und löschen diese von Ihrem System. Die Kreisstadt Siegburg unternimmt alle sinnvollen Schritte, die eventuell dieser E-Mail angefügten Anhänge Schadsoftwarefrei zu halten. Dennoch schließen wir jede Haftung für durch Viren oder schadhafte Software, die eventuell in den Anhängen enthalten ist, entstandene Schäden aus. Prüfen Sie daher alle Anhänge vor dem Öffnen selbst auf Viren etc.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261] Sehr geehrte Damen …
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatic reply: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße" [#223261]
Datum
29. September 2022 10:01
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Baustelle Zeithstraße + Fragen zu Parkverstößen+Radwegen“ vom 12.06.2021 (#223261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/
Kommunalverwaltung Siegburg
WG: Abschleppen in Siegburg; wann, wie und warum [#255620] Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund krank…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
WG: Abschleppen in Siegburg; wann, wie und warum [#255620]
Datum
4. Oktober 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in dem von Ihrer Anfrage vom 26.07.2022 betroffenen Sachgebiet, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des laufenden Verwaltungsbetriebs, komme ich leider erst heute dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. In der Stadt Siegburg gibt es keine Anweisung zum Abschleppen von Fahrzeugen. Grundsätzlich darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn es entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung so geparkt ist, dass es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder erheblich behindert. Hierbei ist jedoch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden, so dass das Abschleppen immer nur als letztes Mittel in Frage kommt. Die Abschleppkosten stellt das jeweils beauftragte Abschleppunternehmen in Rechnung. Derzeit belaufen sich die Kosten für eine Leerfahrt auf 100,- € und für einen Abschleppvorgang auf 150,- €. Die Anzahl der von der Ordnungsbehörde angeordneten Abschleppvorgänge für die Jahre 2017 - 2022 entnehmen Sie bitte der beigefügten Exceltabelle. Rückfragen bitte ich direkt an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Rehme unter der Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Freundliche Grüße
Kommunalverwaltung Siegburg
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne) Sehr << Antragsteller:in …
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne)
Datum
4. Oktober 2022 15:36
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antrag
929,9 KB
antrag2.verlngerung
303,8 KB
antragverelngerung
333,1 KB
genehmigung2.verlngerung
237,5 KB
stellungnahmepolizei.pdf
186,6 KB
stellungnahmersvg.pdf
141,0 KB
vz-plan-1.entwurf
1010,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage Antrag (sowie alle Verlängerungsanträge), VZ-Pläne, Stellungnahmen zu beteiligender Behörden, Genehmigung (sowie alle Verlängerungen). Die Baustelle hatte am 29.06.2020 begonnen. Verantwortlich nach RSA war Herr Thöne. Regelpläne wurden hier nicht ran gezogen, da ein auf die Örtlichkeit angepasster VZ-Plan erstellt wurde. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs war jederzeit gegeben. Alle Fragen bezüglich des Radverkehrs sind an die Abteilung Mobilität zu stellen. Für mich als anordnende Behörde reicht es aus, wenn diese Abteilung uns eine positive Stellungnahme abgibt. Mit welcher Technik die Markierung aufgebracht wurde kann der Verkehrsdienstleister (hier Sila Signalbau) beantworten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Herrn André Kellers unter der Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne) [#223261] Guten Tag <<…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung an der Baustelle Zeithstraße 58a - 60a (BV Thöne) [#223261]
Datum
21. November 2023 14:33
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort und die Pläne, ich finde die spannend. Danke für den Einblick. Gestatten Sie zum Verständnis des angehängten VZ-Plan-1 die Rückfrage, ob dies die angeordnete Entfassung war, denn meiner Einnerung nach wurde der Radverkehr vor der LSA auf die Fahrbahn geführt, von der in der Stellungnahme der Pol zu lesen war. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 223261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223261/