Verkehrsunterricht nach § 48 StVO

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Ergebnis der Anfrage

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden keine Personen zum
Verkehrsunterricht gemäß § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie häufig wurden in den…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#223304]
Datum
13. Juni 2021 15:19
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 13. Juni 2021, in welcher Sie einen Antra…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#223304]
Datum
14. Juni 2021 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 13. Juni 2021, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen, vornehmlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stellen. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß § 7 LIFG nach. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden keine Personen zum Verkehrsunterricht gemäß § 48 Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeladen. Viele Grüße

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Sehr << Anrede >> ich danke für die sehr schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüß…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#223304]
Datum
14. Juni 2021 14:31
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die sehr schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223304/