Impfung gegen Covid19

Ich möchte gerne wissen, weshalb unter 60jährige, die (im 2. Quartal 2021) freiwillig mit AstraZeneca in Berlin erstgeimpft wurden, im Gegensatz zu den (im 1. Quartal) priorisiert mit AstraZeneca erstgeimpften unter 60jährigen hier keinen Zugang zu einer Zweitimpfung mit einem MRNA-Impfstoff haben gemäß der STIKO-Empfehlung für unter 60jährige, wonach für unter 60jährige das heterologe Impfschema erfolgen soll nach Erstimpfung mit AstraZeneca.

Das Land Berlin eröffnet diese Möglichkeit nicht für freiwillig Erstgeimpfte, auch in den Hausarztpraxen kann man keine MRNA-Zweitimpfung nach Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen, auch sonstige private Impfstellen weisen ab, da das Land Berlin offenbar versäumt hat, diese Impfstellen entsprechend aufzuklären und deren Risiken für das heterologe Impfschema abzusichern, obwohl die bekanntermaßen viel kleiner sind als das homologe Impfschema im Fall von AstraZeneca.

Dies stellt eine Ungleichbehandlung von freiwillig damit erstgeimpften unter 60jährigen gegenüber priorisiert damit erstgeimpften unter 60jährigen dar. Ich habe schon bei sehr vielen Stellen im Land Berlin nachgefragt, die zuständig sein konnten, ob und wie bzw. wo ich eine MRNA-Zweitimpfung bekommen kann, aber bin überall abgewiesen worden. Ihre offizielle Emailadresse des Senats für Impf-Fragen hat mir auf eine Rückfrage hin nicht einmal mehr geantwortet.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wo ich ggfs. dagegen klagen kann, dass das Land Berlin mir die heterologe Zweitimpfung verwehrt, da ich somit ganz ohne Zweitimpfung bleiben werde und mein Impfschema nicht vervollständigen kann im Land Berlin, außer wenn ich zum zweiten Mal den für mich nicht empfohlenen Impfstoff nehme. Das werde ich aber nicht tun, da ich das Aufklärungsmerkblatt des RKI zur Erstimpfung vom 1.4.21 unterschrieb bei der Erstimpfung, in dem mir eine MRNA-Zweitimpfung in Aussicht gestellt wird. Erst später realisierte ich, dass mir diese gar nicht angeboten wird wie unterschrieben (von der Hausärztin). Hier fand eine Täuschung statt, ich wäre jetzt besser dran, wenn ich auch für die Erstimpfung auf einen anderen Impfstoff gewartet hätte.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Astrid Lamm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Astrid Lamm
Betreff
Impfung gegen Covid19 [#223465]
Datum
15. Juni 2021 14:11
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, weshalb unter 60jährige, die (im 2. Quartal 2021) freiwillig mit AstraZeneca in Berlin erstgeimpft wurden, im Gegensatz zu den (im 1. Quartal) priorisiert mit AstraZeneca erstgeimpften unter 60jährigen hier keinen Zugang zu einer Zweitimpfung mit einem MRNA-Impfstoff haben gemäß der STIKO-Empfehlung für unter 60jährige, wonach für unter 60jährige das heterologe Impfschema erfolgen soll nach Erstimpfung mit AstraZeneca. Das Land Berlin eröffnet diese Möglichkeit nicht für freiwillig Erstgeimpfte, auch in den Hausarztpraxen kann man keine MRNA-Zweitimpfung nach Erstimpfung mit AstraZeneca bekommen, auch sonstige private Impfstellen weisen ab, da das Land Berlin offenbar versäumt hat, diese Impfstellen entsprechend aufzuklären und deren Risiken für das heterologe Impfschema abzusichern, obwohl die bekanntermaßen viel kleiner sind als das homologe Impfschema im Fall von AstraZeneca. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von freiwillig damit erstgeimpften unter 60jährigen gegenüber priorisiert damit erstgeimpften unter 60jährigen dar. Ich habe schon bei sehr vielen Stellen im Land Berlin nachgefragt, die zuständig sein konnten, ob und wie bzw. wo ich eine MRNA-Zweitimpfung bekommen kann, aber bin überall abgewiesen worden. Ihre offizielle Emailadresse des Senats für Impf-Fragen hat mir auf eine Rückfrage hin nicht einmal mehr geantwortet. Bitte teilen Sie mir auch mit, wo ich ggfs. dagegen klagen kann, dass das Land Berlin mir die heterologe Zweitimpfung verwehrt, da ich somit ganz ohne Zweitimpfung bleiben werde und mein Impfschema nicht vervollständigen kann im Land Berlin, außer wenn ich zum zweiten Mal den für mich nicht empfohlenen Impfstoff nehme. Das werde ich aber nicht tun, da ich das Aufklärungsmerkblatt des RKI zur Erstimpfung vom 1.4.21 unterschrieb bei der Erstimpfung, in dem mir eine MRNA-Zweitimpfung in Aussicht gestellt wird. Erst später realisierte ich, dass mir diese gar nicht angeboten wird wie unterschrieben (von der Hausärztin). Hier fand eine Täuschung statt, ich wäre jetzt besser dran, wenn ich auch für die Erstimpfung auf einen anderen Impfstoff gewartet hätte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Astrid Lamm Anfragenr: 223465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223465/ Postanschrift Astrid Lamm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Astrid Lamm

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