Geburtstagsfeier in einer Räumlichkeit

Wir würden gerne am Mittwoch den 28.07 auf den 29.07 einen 18ten Geburtstag mit ca. 30 Personen feiern.
Nun benötigen wir die Erlaubnis bzw. Konditionen um diese Feier ausführen zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Teresa Pagano
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir würden ger…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Teresa Pagano
Betreff
Geburtstagsfeier in einer Räumlichkeit [#223480]
Datum
15. Juni 2021 17:48
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir würden gerne am Mittwoch den 28.07 auf den 29.07 einen 18ten Geburtstag mit ca. 30 Personen feiern. Nun benötigen wir die Erlaubnis bzw. Konditionen um diese Feier ausführen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Teresa Pagano Anfragenr: 223480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223480/ Postanschrift Teresa Pagano << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Teresa Pagano

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrte Frau Pagano, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die saarländische Landesregierung hat mit Gültigkeit ab …
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Geburtstagsfeier in einer Räumlichkeit [#223480]
Datum
17. Juni 2021 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pagano, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die saarländische Landesregierung hat mit Gültigkeit ab 11.06.2021 eine aktualisierte Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in Kraft gesetzt. Nach den Bestimmungen der neuen Verordnung sind generell Veranstaltungen im Innenbereich zulässig, zu denen nicht mehr als 100 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig zu erwarten sind. Im Außenbereich können bis zu 250 Personen teilnehmen. Bei der Durchführung der Veranstaltung ist folgendes zu beachten: - es müssen für jede/n Besucher/in 5 Quadratmeter Veranstaltungsfläche in den Veranstaltungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen 1 - um an der Veranstaltung teilnehmen zu können müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen, negativen SARS-CoV-2-Test oder einen Nachweis als vollständig geimpft oder genesen im Sinne der Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung vorlegen können; - Veranstaltungen mit mehr als 20 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen (https://www.saarbruecken.de/leben_in_... - der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen die nicht einem Haushalt angehören ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich einzuhalten; - der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes zu treffen; - außerdem sind die besonderen infektionsschutzrechtlichen Auflagen des aktuellen Hygienerahmenplanes für Veranstaltungen zu beachten. 1 Abweichungen von der 5-Quadratmeter-Regel sind zulässig, wenn die Teilnehmer sich über die gesamte Dauer der Veranstaltung auf fest zugewiesenen Plätzen aufhalten (statische Veranstaltungen), die die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern garantieren, oder wenn die Sitzordnung nach dem Schachbrettmuster angeordnet ist und ein Konzept zur kontaktreduzierenden Wegführung der Teilnehmer existiert. Der Mindestabstand von Plätzen zueinander darf im Übrigen nur unterschritten werden, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt handelt oder sonstige Konstellationen, in denen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahme vom Abstandsgebot vorsieht. Ein Verlassen des Platzes ist nur zu notwendigen Verrichtungen erlaubt und hat unter Wahrung der Mindestabstände, soweit möglich, zu erfolgen. Der Hygienerahmenplan kann unter www.corona.saarland.de in der Rubrik „Aktuelle Rechtsverordnung und Maßnahmen im Saarland“ jederzeit abgerufen werden. Maßgeblich sind die Vorschriften der §§ 23 – 35 Hygienerahmenkonzeptes für Veranstaltungen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen