Zulassung von Annalena Baerbock zum Promotionsstudium
Aus anderen Quellen ist bekannt, dass Annalena Baerbock gemäß § 4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Fassung vom 14.02.2007 zur Promotion zugelassen wurde. Alle nachfolgenden Fragen beziehen sich auf diese Fassung der Promotionsordnung.
1. Erfolgte die Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1, § 4 Abs. 4 Nr. 2 oder §4 Abs. 4 Nr. 3? Bitte nennen Sie die konkreten Nummern von § 4 Abs. 4, die erfüllt waren, sodass Frau Baerbock zum Promotionsstudium zugelassen werden konnte.
2. Sollte § 4 Abs. 4 Nr. 3 erfüllt gewesen sein, nennen Sie bitte den nicht rechtswissenschaftlichen Hochschulgrad, den Frau Baerbock erworben hat.
3. Sollte die Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 oder § 4 Abs. 4 Nr. 2 erfolgt sein, geben Sie bitte an, welche der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Prüfungen gleichwertige juristische Prüfung Frau Baerbock bestanden hat.
5. Hätte ein Antragsteller, der in der Bundesrepublik Deutschland den Grad eines Legum Baccalaureus (LL.B.) und anschließend den Grad eines Legum Magister (LL.M.) erworben hat, ohne einen weiteren Hochschulgrad erworben zu haben, zum Promotionsstudium zugelassen werden können? Wenn ja, gemäß welcher Nummer von § 4 Abs. 2?
6. Hält der Promotionsausschuss eine Prüfung zum Erwerb des Grades eines Magister legum grundsätzlich für eine der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Prüfungen gleichwertige juristische Prüfung? Falls ja, wieso spiegelt sich dies nicht in den Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 wider? Wieso ist eine solche Prüfung unter Umständen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 lit. b eine zusätzliche Zulassungsvoraussetzung zu einer der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Prüfungen, wenn eine Gleichwertigkeit bejaht wird?
7. Ist der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Auffassung, dass aus der Promotionsordnung selbst bereits die Ungleichwertigkeit der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Prüfungen und einer Prüfung zum Erwerb des Grades eines Magister legum folgt?
8. Folgt der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft mittlerweile der Auffassung, dass eine Zulassung Frau Baerbocks zum Promotionsstudium aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht rechtmäßig erfolgen konnte?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum16. Juni 2021
-
20. Juli 2021
-
13 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!