Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..

aufgrund der Corona-VO des Landes BW ist der Einsatz einer Kontaktdatenverfolgung für Dienstleister, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. streng vorgeschrieben. Je nach Inzidenz muss diese vermehrt eingesetzt werden oder weniger.

Ich habe nun mit verschiedenen Personen gesprochen, die im Bereich der obigen Unternehmen und Behörden im Landkreis Freudenstadt tätig sind und alle haben mir versichert, dass sie zwar eine Vielzahl von Kontaktdaten erheben mussten, aber letztendlich nicht einmal die Kontaktdaten dann vom Landratsamt/Gesundheitsamt benötigt wurden. Im Prinzip war es also Arbeit umsonst, weil entweder scheinbar keine Covid-Infektionen vorlagen oder die Daten nicht benötigt wurden.

Ich möchte deshalb mehr darüber wissen, ob der Aufwand der Kontaktdatenerfassung sich wirklich im allgemeinen Arbeitsalltag des Landkreises Freudenstadt (insbesondere im Gesundheitsamt) auch niederschlägt und bei der Bekämpfung der Pandemie hilfreich ist.

Bitte teilen Sie mir deshalb mit:
- Wie oft wurde auf erfasste Kontaktdaten bei Dienstleistern, Unternehmen, Behörden, Gastronomie, Einzelhändlern, usw. zurückgegriffen vom Gesundheitsamt?
- Konnten durch die Kontaktdatenerfassung Daten gefunden werden, welche es ohne die Kontaktdatenerfassung nicht gegeben hat. Wie oft gab es hier einen Mehrwert?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgrund der Corona-VO d…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. [#223518]
Datum
16. Juni 2021 07:21
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund der Corona-VO des Landes BW ist der Einsatz einer Kontaktdatenverfolgung für Dienstleister, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. streng vorgeschrieben. Je nach Inzidenz muss diese vermehrt eingesetzt werden oder weniger. Ich habe nun mit verschiedenen Personen gesprochen, die im Bereich der obigen Unternehmen und Behörden im Landkreis Freudenstadt tätig sind und alle haben mir versichert, dass sie zwar eine Vielzahl von Kontaktdaten erheben mussten, aber letztendlich nicht einmal die Kontaktdaten dann vom Landratsamt/Gesundheitsamt benötigt wurden. Im Prinzip war es also Arbeit umsonst, weil entweder scheinbar keine Covid-Infektionen vorlagen oder die Daten nicht benötigt wurden. Ich möchte deshalb mehr darüber wissen, ob der Aufwand der Kontaktdatenerfassung sich wirklich im allgemeinen Arbeitsalltag des Landkreises Freudenstadt (insbesondere im Gesundheitsamt) auch niederschlägt und bei der Bekämpfung der Pandemie hilfreich ist. Bitte teilen Sie mir deshalb mit: - Wie oft wurde auf erfasste Kontaktdaten bei Dienstleistern, Unternehmen, Behörden, Gastronomie, Einzelhändlern, usw. zurückgegriffen vom Gesundheitsamt? - Konnten durch die Kontaktdatenerfassung Daten gefunden werden, welche es ohne die Kontaktdatenerfassung nicht gegeben hat. Wie oft gab es hier einen Mehrwert? Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223518/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfasst…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. [#223518]
Datum
20. Juli 2021 10:51
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ vom 16.06.2021 (#223518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223518/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
Datum
20. Juli 2021 10:51
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223518/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Antwort überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223518.pdf Anfragenr: 223518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223518/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
Datum
20. Juli 2021 10:51
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG
Von
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG [#223518] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG [#223518]
Datum
30. August 2021 20:08
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ vom 16.06.2021 (#223518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 223518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223518/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
Datum
30. August 2021 20:10
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Ich habe diese Vermittlung auch bereits einmal eingereicht, aber im Gegensatz zu anderen Vermittlungen keine Rückantwort von Ihnen erhalten. Deshalb erneut hier meine Anfrage nach Vermittlung - insbesondere aufgrund der langen Zeit zwischenzeitlich. Zudem war das Thema meiner Anfrage auch bundesweit in den Medien und die lokalen Daten vor Ort wären für mich von hoher Wichtigkeit. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223518/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 223518.pdf - 2021-07-30_1-brief_von_lra.pdf Anfragenr: 223518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223518/

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Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
Datum
30. August 2021 20:10
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen