Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB

- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung

Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1]
Auf Nachfrage bei diesem verwies der BfDI auf Sie.

[1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzkonzepte …
An Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#223561]
Datum
16. Juni 2021 20:54
An
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1] Auf Nachfrage bei diesem verwies der BfDI auf Sie. [1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223561/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an SORMAS. Die Dokumente zum Datenschutz…
Von
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Betreff
AW: Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#223561]
Datum
29. Juni 2021 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an SORMAS. Die Dokumente zum Datenschutzkonzept von SORMAS sind aus Sicherheitsgründen vertraulich. Sie stehen allen Landesdatenschutzbehörden, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Gesundheitsämtern zur Verfügung. Die von Ihnen zitierte Rechtsvorschrift trifft auf das HZI nicht zu, sodass wir Ihnen die von Ihnen geforderten Dokumente leider nicht zur Verfügung stellen zu können. Mit freundlichen Grüßen