Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenrichtlinie…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung [#223602]
Datum
17. Juni 2021 12:31
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) wird erwähnt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223602/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Z5017 10601 210618 Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5017 10601 210618 Antragsteller/in
Datum
18. Juni 2021 07:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihr Schreiben wurde am 18.06.2021 zur Beantwortung in das zuständige Fachreferat des LBA weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Z5017 10601 210618 Antragsteller/in [#223602] Sehr << Anrede >> sofern ich keine Nachricht Ihrers…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Z5017 10601 210618 Antragsteller/in [#223602]
Datum
7. August 2021 00:39
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sofern ich keine Nachricht Ihrerseits übersehen habe, wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Ideenmanagement: Berichte an die Behördenleitung“ vom 17.06.2021 (#223602) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223602/
Luftfahrt-Bundesamt
Z5015 10601 210809 Antragsteller/in IFG Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Luftfahrt-Bund…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5015 10601 210809 Antragsteller/in IFG
Datum
9. August 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihre Mitteilung wurde in die zuständige Stelle innerhalb des LBA weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Luftfahrt-Bundesamt
WG: Z5015 10601 210809 Antragsteller/in Datenschutzbeauftragter IFG Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 17.06.20…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Z5015 10601 210809 Antragsteller/in Datenschutzbeauftragter IFG
Datum
12. August 2021 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 17.06.2020 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: Berichte an die Behördenleitung über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge aus den Jahren 2016 bis 2020 In den Jahren 2016 und 2017 wurden im Luftfahrt-Bundesamt keine Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements eingereicht. Die Berichte der Jahre 2018 bis 2020 wurden auf dem Vordruck (Tabelle) erstellt, der durch das BMVI vorgegeben ist, und sind dieser E-Mail beigefügt. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen