Nutzung der Luca-App

Anfrage an: Stadt Münster

In wie vielen Fällen kam es bislang zu Abfragen der durch die Luca-App gesammelten Daten durch das Gesundheitsamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Luca-App [#223637]
Datum
17. Juni 2021 18:34
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen kam es bislang zu Abfragen der durch die Luca-App gesammelten Daten durch das Gesundheitsamt im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223637/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.06.2021 kann ich Ihnen folgende Information geben: Von Seiten d…
Von
Stadt Münster
Betreff
Nutzung der Luca-App
Datum
29. Juni 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.06.2021 kann ich Ihnen folgende Information geben: Von Seiten des Gesundheits- und Veterinäramtes der Stadt Münster wurden in der bisherigen Vertragslaufzeit keine Daten abgefragt. Mit freundlichen Grüßen