Anzahl Ausbrüche in Kitas seit Ostern 2021 / Wiederöffnung

Bitte nennen Sie mir die Anzahl an Corona-Ausbrüchen (“Hotspots”) sowie Positiv-Testungen in Kitas / Kindergärten absolut oder relativ auf die Anzahl von Einrichtungen bezogen seit der Wiederöffnung von Kitas / Kindergärten Ostern 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen S…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Ausbrüche in Kitas seit Ostern 2021 / Wiederöffnung [#223651]
Datum
17. Juni 2021 23:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir die Anzahl an Corona-Ausbrüchen (“Hotspots”) sowie Positiv-Testungen in Kitas / Kindergärten absolut oder relativ auf die Anzahl von Einrichtungen bezogen seit der Wiederöffnung von Kitas / Kindergärten Ostern 2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223651/upload/f35298092a5a85acc393f7a346845eaa27e162c7/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.06.2021 können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
DSV 13-0221/1 47461 Anzahl Ausbrüche in Kitas seit Ostern 2021 / Wiederöffnung [#223651]
Datum
8. Juli 2021 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.06.2021 können wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angefragten Informationen, namentlich die Anzahl der Corona-Ausbrüche sowie Positiv-Testungen in Kindergärten absolut oder relativ bezogen auf die einzelnen Einrichtungen seit der Wiedereröffnung der Kindergärten Ostern 2021, dem Sozialministerium nicht, jedenfalls nicht in der gewünschten Form bzw. Tiefe vorliegen. Nach § 1 Absatz 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 3 Nummer 3 LIFG definiert den Begriff „amtliche Informationen“. Hiernach sind „amtliche Informationen“ jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Unabhängig des vorher Gesagten können wir Ihnen mitteilen, dass das Landesgesundheitsamt auf unsere Nachfrage mitteilte, dass ihm seit der KW 15 (ab dem 12.04.2021) 195 Ausbrüche in Kindergärten mit 1164 PCR-positiven Fällen von den Gesundheitsämtern übermittelt wurden (Datenstand 04.07.2021, 16:00 Uhr). Auch dem Landesgesundheitsamt liegen diesbezüglich keine aufgeschlüsselten Informationen in Bezug auf die einzelnen Einrichtungen vor. Mit freundlichen Grüßen