Nutzung der Luca-App in Lichtenberg

- Seit wann finden die Daten der Luca-App bei Ihnen Verwendung?
- Wie viele Infektionsfälle wurden ab diesem Zeitpunkt bei Ihnen verzeichnet?
- Bei wie vielen Infektionsfällen davon konnten Sie von diesen Daten profitieren? Bei wie vielen Fällen war eine Verfolgung ausschließlich nur über diese Daten möglich?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Luca-App in Lichtenberg [#223687]
Datum
18. Juni 2021 18:12
An
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Seit wann finden die Daten der Luca-App bei Ihnen Verwendung? - Wie viele Infektionsfälle wurden ab diesem Zeitpunkt bei Ihnen verzeichnet? - Bei wie vielen Infektionsfällen davon konnten Sie von diesen Daten profitieren? Bei wie vielen Fällen war eine Verfolgung ausschließlich nur über diese Daten möglich?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223687/upload/f855ebaeee3ed1672057ea31f8c09a0aa1143238/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Gesundheitsamt Lichtenberg eingegangen und wird bearbeitet. Auf Gr…
Von
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Abt. Umwelt und Gesundheit
Betreff
AW: Nutzung der Luca-App in Lichtenberg [#223687]
Datum
21. Juni 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Gesundheitsamt Lichtenberg eingegangen und wird bearbeitet. Auf Grund der Vielzahl an Anfragen bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen