Überlegungen zum Aufbau der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)

Antrag nach dem IFG auf Informationen über Überlegungen der AG "ID-Merkmal" zur Steuer-IdNr

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Ihrem Haus wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "ID-Merkmal" (bis 2004: AG Migration ONR) geleitet. Diese Arbeitsgruppe entwickelt unter anderem Vorgaben für die technische Realisierung der Steuer-Identifikationsnummer (IdNR, §139b AO), die laut Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) künftig auch als Register-übergreifendes Identifikationsmerkmal (Bürgernummer) verwendet werden soll.

Mir liegen Konzepte des ZVIT zum Aufbau der Steuer-ID und zur Berechnung gültiger Prüfziffern vor, die nach den Vorgaben der AG entwickelt wurden. Aus diesen Konzepten gehen jedoch nicht die Gründe für die getroffenen Entscheidungen und keine näheren Informationen zu Fehlererkennungsraten und der erwarteten Zahl vergebener IDs hervor.

Diese Überlegungen und Eigenschaften sind von Interesse für Öffentlichkeit und Wirtschaft unter anderem deshalb, weil sich damit beser abschätzen lässt, wie häufig bei manueller Erfassung oder Schrifterkennung der IdNr mit welchen Fehlern gerechnet werden muss und welche Vorkehrungen zum Umgang damit getroffen werden sollten.

Ich bitte daher um Informationen über die Vorgaben der AG zum Aufbau der Steuer-ID und über die Überlegungen, die zu diesen Vorgaben geführt haben. Insbesondere bitte ich um Informationen über Überlegungen und die Begründung von Entscheidungen

1. zur Wahl des Prüfzifferverfahrens (MOD-10-11),
2. zur Länge der Steuer-ID,
3. zu den gültigen Ziffernkombinationen,
4. zur Entscheidung, ab 2014 auch eine dreimalige Ziffernwiederholung zuzulassen,
5. zu Fehlererkennungseigenschaften, die sich aus Prüfzifferverfahren und gültigen Ziffernkombinationen ergeben,
6. zur erwarteten Zahl vergebener IdNr, und zwar sowohl bei einer reinen Nutzung als Steuer-Identifikationsnummer (wie ursprünglich vorgesehen) und bei einer Nutzung als Register-übergreifende IdNr (wie im RegMoG vorgesehen).

Ich möchte auf die folgenden Dokumente der AG hinweisen, die ich referenziert gefunden habe und die möglicherweise Aufschluss über diese Überlegungen geben:
- "Anforderungsbeschreibung zur Einführung und Verwendung der IdNr nach § 139b AO" (vom 19. September 2008 oder andere Versionen)
- BMF Niederschriften über die Sitzungen der AG ID-Merkmal

Soweit diese oder andere Dokumente die gesuchten Informationen enthalten, bitte ich um deren Zusendung, gerne per E-Mail oder auch an meine angegebene Postadresse.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort vorzugsweise per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten, stehe für Rückfragen zur Verfügung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Zahl jährlich neu vergebener Steuer-IDs höher als die erwarteten 2 Mio. Weil die Zahl verfügbarer IDs knapp wurde, wurde 2014 die Möglichkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung vorgesehen. Mit einer deutlich höheren Zahl durch die Nutzung als registerübergreifende ID wird nicht gerechnet.

Zum Ergebnis einer ähnlichen Anfrage an das BZSt mit einer Herleitung der Zahl verfügbarer IDs: https://fragdenstaat.de/a/209032

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG auf Informationen über Überlegungen der AG "ID-Merkmal" zur Steuer-IdNr Sehr Antrag…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überlegungen zum Aufbau der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) [#223703]
Datum
19. Juni 2021 00:07
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG auf Informationen über Überlegungen der AG "ID-Merkmal" zur Steuer-IdNr Sehr Antragsteller/in von Ihrem Haus wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "ID-Merkmal" (bis 2004: AG Migration ONR) geleitet. Diese Arbeitsgruppe entwickelt unter anderem Vorgaben für die technische Realisierung der Steuer-Identifikationsnummer (IdNR, §139b AO), die laut Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) künftig auch als Register-übergreifendes Identifikationsmerkmal (Bürgernummer) verwendet werden soll. Mir liegen Konzepte des ZVIT zum Aufbau der Steuer-ID und zur Berechnung gültiger Prüfziffern vor, die nach den Vorgaben der AG entwickelt wurden. Aus diesen Konzepten gehen jedoch nicht die Gründe für die getroffenen Entscheidungen und keine näheren Informationen zu Fehlererkennungsraten und der erwarteten Zahl vergebener IDs hervor. Diese Überlegungen und Eigenschaften sind von Interesse für Öffentlichkeit und Wirtschaft unter anderem deshalb, weil sich damit beser abschätzen lässt, wie häufig bei manueller Erfassung oder Schrifterkennung der IdNr mit welchen Fehlern gerechnet werden muss und welche Vorkehrungen zum Umgang damit getroffen werden sollten. Ich bitte daher um Informationen über die Vorgaben der AG zum Aufbau der Steuer-ID und über die Überlegungen, die zu diesen Vorgaben geführt haben. Insbesondere bitte ich um Informationen über Überlegungen und die Begründung von Entscheidungen 1. zur Wahl des Prüfzifferverfahrens (MOD-10-11), 2. zur Länge der Steuer-ID, 3. zu den gültigen Ziffernkombinationen, 4. zur Entscheidung, ab 2014 auch eine dreimalige Ziffernwiederholung zuzulassen, 5. zu Fehlererkennungseigenschaften, die sich aus Prüfzifferverfahren und gültigen Ziffernkombinationen ergeben, 6. zur erwarteten Zahl vergebener IdNr, und zwar sowohl bei einer reinen Nutzung als Steuer-Identifikationsnummer (wie ursprünglich vorgesehen) und bei einer Nutzung als Register-übergreifende IdNr (wie im RegMoG vorgesehen). Ich möchte auf die folgenden Dokumente der AG hinweisen, die ich referenziert gefunden habe und die möglicherweise Aufschluss über diese Überlegungen geben: - "Anforderungsbeschreibung zur Einführung und Verwendung der IdNr nach § 139b AO" (vom 19. September 2008 oder andere Versionen) - BMF Niederschriften über die Sitzungen der AG ID-Merkmal Soweit diese oder andere Dokumente die gesuchten Informationen enthalten, bitte ich um deren Zusendung, gerne per E-Mail oder auch an meine angegebene Postadresse. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort vorzugsweise per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten, stehe für Rückfragen zur Verfügung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223703/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Steueridentifikationsnummer Auf eine Reihe von Fragen zu den Erwägun…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Steueridentifikationsnummer
Datum
12. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Auf eine Reihe von Fragen zu den Erwägungen, die den Entscheidungen über die Struktur und Prüfziffer zugrunde lagen, wird im Brief eingegangen. Zwei Antworten sind vielleicht erwähnenswert: Weil die Zahl jährlich neu vergebener IDs höher als die erwarteten 2 Mio. war, wurde 2014 die Möglichkeit einer dreimaligen Zifferwiederholung vorgesehen. Mit einer deutlich höheren Zahl durch die Nutzung als registerübergreifende ID wird nicht gerechnet. Die Herausgabe von Dokumenten der AG ID-Merkmal, z.B. Anforderungsdokumente, wird unter Verweis auf §21a FVG abgelehnt. Es handele sich um eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Vertraulichkeit der Sitzungen sei zu wahren.