Bericht zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das BMF

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das Bundesfinanzministerium (BMF), über den im Artikel „Rechnungshof fürchtet mangelnde Transparenz bei Beratereinsätzen“ [1] des Spiegel berichtet wird.

[1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-fuerchtet-mangelnde-transparenz-bei-beratereinsaetzen-a-df084e12-2118-4476-b83f-68415728a315

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bericht des Bundesrech…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das BMF [#223726]
Datum
19. Juni 2021 19:39
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das Bundesfinanzministerium (BMF), über den im Artikel „Rechnungshof fürchtet mangelnde Transparenz bei Beratereinsätzen“ [1] des Spiegel berichtet wird. [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-fuerchtet-mangelnde-transparenz-bei-beratereinsaetzen-a-df084e12-2118-4476-b83f-68415728a315
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223726/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 87/2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19. Ju…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021
Datum
25. Juni 2021 15:40
Status
Warte auf Antwort
image002.png
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 87/2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021 ist hier eingegangen. Sie bitten um den Bericht nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das BMF. Ihre Anfrage habe ich an das zuständige Prüfungsgebiet weitergeleitet. Das Prüfungsgebiet hat das für eine mögliche Zugangsgewährung gemäß § 96 Abs. 4 BHO erforderliche Verfahren eingeleitet. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern bitte ich um etwas Geduld. Wir werden uns bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021 [#223726] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Be…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021 [#223726]
Datum
23. Juli 2021 09:17
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zum Entwurf der Neudefinition von Beratungstätigkeiten durch das BMF“ vom 19.06.2021 (#223726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223726/

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021 Referat R-H Az. 20 60 12 – 87/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihr…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. Juni 2021
Datum
29. Juli 2021 15:57
Status
Warte auf Antwort
image003.png
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 87/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Begriffsdefinition der externen Beratung vom 31. Mai 2021. Der Bundesrechnungshof hat den Bericht seit heute auf seiner Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/begriffsdefinition-der-externen-beratung Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Links geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen