Kommunale Umsetzung von Bevorrechtigungen nach Elektromobilitätsgesetz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte informieren Sie mich zu folgender Anfrage:
Hat die Stadt Dortmund bereits irgendwelche Bevorrechtigungen für Führer von Elektrofahrzeugen nach Elektromobilitätsgesetz umgesetzt?
Wenn ja,
- wo wurden welche bevorzugte Parkflächen auf öffentlichen Straßen oder Wegen geschaffen?
- wo wurde die Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren), freigegeben?
- wo wurden Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten geschaffen?
- wo besteht ein (Teil-)Erlass der Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung?

Bitte geben Sie mir auch geplante aber noch nicht umgesetzte Massnahmen zu den vier oben genannten Punkten an.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte informieren Sie mich z…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Umsetzung von Bevorrechtigungen nach Elektromobilitätsgesetz [#223780]
Datum
21. Juni 2021 02:33
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte informieren Sie mich zu folgender Anfrage: Hat die Stadt Dortmund bereits irgendwelche Bevorrechtigungen für Führer von Elektrofahrzeugen nach Elektromobilitätsgesetz umgesetzt? Wenn ja, - wo wurden welche bevorzugte Parkflächen auf öffentlichen Straßen oder Wegen geschaffen? - wo wurde die Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren), freigegeben? - wo wurden Ausnahmen bei Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten geschaffen? - wo besteht ein (Teil-)Erlass der Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung? Bitte geben Sie mir auch geplante aber noch nicht umgesetzte Massnahmen zu den vier oben genannten Punkten an. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 21.06.2021. Die…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Kommunale Umsetzung von Bevorrechtigungen nach Elektromobilitätsgesetz [#223780]
Datum
21. Juni 2021 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 21.06.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Wirtschaftsförderung Geschäftsstelle Elektromobilität Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
WG: Kommunale Umsetzung von Bevorrechtigungen nach Elektromobilitätsgesetz [#223780]
Datum
21. Juni 2021 19:27
Status
Stadt Dortmund Wirtschaftsförderung Geschäftsstelle Elektromobilität Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Fragen bzgl. der Dortmunder Aktivitäten, die im Rahmen der Umsetzung von Bevorrechtigungen nach dem EMoG durchgeführt wurden: 1. Parkflächen In Dortmund werden die Parkflächen, die im öffentlichen Raum exklusiv für die Nutzung durch Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen, in zwei Gruppen eingeteilt: Parkflächen mit Ladeinfrastruktur und ebensolche ohne Ladeinfrastruktur. Die aktuellen Standorte von Ladepunkte im öffentlichen Raum finden Sie auf www.ladeinfrastruktur-dortmund.de. Sie sind auf der Karte blau gekennzeichnet. Andere Verzeichnisse von Ladeinfrastrukturen, wie sie bei going-electric oder der DEW21 aufgeführt werden, können ebenfalls für die Bestimmung der Standorte genutzt werden. Die E-Parkplätze ohne Ladeinfrastruktur sind hier veröffentlicht wurden: https://www.dortmund.de/de/leben_in_d... 2. Sonderspuren Es wurden zwei Busspuren für Elektrofahrzeuge geöffnet: Benninghofer und Wittbräucker Straße. Pro7 war dies sogar einen eigenen Beitrag wert: https://www.prosieben.de/tv/galileo/v... 3. Zufahrtsbeschränkungen In der Brackeler Straße auf dem Weg zum Borsigplatz wurde eine Sonderspur für E-Fahrzeuge und Busse eingerichtet. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund des Klima- und Gesundheitsschutzes. 4. Parkraumbewirtschaft Elektrofahrer*Innen werden nur auf den gekennzeichneten E-Parkplätzen von der Errichtung einer Parkgebühr befreit. Um dem starken Anstieg der Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen begegnen zu können, wird in diesem Monat der Rat der Stadt Dortmund der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Anteil öffentlicher Ladeinfrastruktur stadtweit auszubauen. Studien gehen von mehr als 2.500 öffentlichen Ladepunkten bis 2030 aus. Konkrete Planungen hinsichtlich weiterer Maßnahmen bestehen derzeit nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und detailreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunale Umsetzung von Bevorrechtigungen nach Elektromobilitätsgesetz [#223780]
Datum
21. Juni 2021 21:36
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und detailreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223780/