test-to-go.de / jetzt-testen-lernen.de: Datenschutz

Unterlagen zur Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung und der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin über die Plattformen test-to-go.de und jetzt-testen-lernen.de.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
test-to-go.de / jetzt-testen-lernen.de: Datenschutz [#223793]
Datum
21. Juni 2021 10:44
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung und der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin über die Plattformen test-to-go.de und jetzt-testen-lernen.de.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223793/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „test-to-go.de / jetzt-testen-lernen.de: Datensc…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: test-to-go.de / jetzt-testen-lernen.de: Datenschutz [#223793]
Datum
28. Juli 2021 16:35
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „test-to-go.de / jetzt-testen-lernen.de: Datenschutz“ vom 21.06.2021 (#223793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223793/

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird bearbeitet. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen …
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird bearbeitet. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen