Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Gibt oder gab es Bemühungen der Humboldt-Universität zu Berlin, bspw. gegenüber dem Senat von Berlin, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen? Sollte dies zutreffen, bitte ich um eine Begründung für das Vorhaben. Ferner bitte ich um Übermittlung aller mit dem Vorgang in Verbindung stehenden Unterlagen (Akten, Schriftverkehr, etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
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Betreff
Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223811]
Datum
21. Juni 2021 16:28
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt oder gab es Bemühungen der Humboldt-Universität zu Berlin, bspw. gegenüber dem Senat von Berlin, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen? Sollte dies zutreffen, bitte ich um eine Begründung für das Vorhaben. Ferner bitte ich um Übermittlung aller mit dem Vorgang in Verbindung stehenden Unterlagen (Akten, Schriftverkehr, etc.).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informa…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223811]
Datum
23. Juli 2021 02:24
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ vom 21.06.2021 (#223811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223811/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir klären den Stand der Dinge und melden uns. Mit freundlichen…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223811]
Datum
23. Juli 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir klären den Stand der Dinge und melden uns. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach IFG. Mit Ihrer Mail vom 23.7.2021 haben Sie Antrag auf A…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223811]
Datum
28. Juli 2021 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach IFG. Mit Ihrer Mail vom 23.7.2021 haben Sie Antrag auf Aktenauskunft gestellt, verbunden mit folgenden Fragen: Gibt oder gab es Bemühungen der Humboldt-Universität zu Berlin, bspw. gegenüber dem Senat von Berlin, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen? Sollte dies zutreffen, bitte ich um eine Begründung für das Vorhaben. Ferner bitte ich um Übermittlung aller mit dem Vorgang in Verbindung stehenden Unterlagen (Akten, Schriftverkehr, etc.). Dies können wir wie folgt beantworten: Solche Akteninhalte liegen der Humboldt-Universität zu Berlin nicht vor. Mit freundlichen Grüßen