Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Gibt oder gab es Bemühungen der Humboldt-Universität zu Berlin, bspw. gegenüber dem Senat von Berlin, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen? Sollte dies zutreffen, bitte ich um eine Begründung für das Vorhaben. Ferner bitte ich um Übermittlung aller mit dem Vorgang in Verbindung stehenden Unterlagen (Akten, Schriftverkehr, etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
21. Juni 2021 16:35
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt oder gab es Bemühungen der Humboldt-Universität zu Berlin, bspw. gegenüber dem Senat von Berlin, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen? Sollte dies zutreffen, bitte ich um eine Begründung für das Vorhaben. Ferner bitte ich um Übermittlung aller mit dem Vorgang in Verbindung stehenden Unterlagen (Akten, Schriftverkehr, etc.).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223812/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Die Bearbeitung wird im Haus etw…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
22. Juni 2021 07:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Die Bearbeitung wird im Haus etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informa…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
23. Juli 2021 02:23
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ vom 21.06.2021 (#223812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223812/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in ich bin erst am 2.8. wieder im Büro erreichbar. Ihre E-Mail wird weder gelesen noch weiterg…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Automatische Antwort: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
23. Juli 2021 02:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bin erst am 2.8. wieder im Büro erreichbar. Ihre E-Mail wird weder gelesen noch weitergeleitet. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an Frau Maike Lütgert (<<E-Mail-Adresse>>, App: 2114). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informa…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
23. Juli 2021 02:27
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ vom 21.06.2021 (#223812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223812/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Bearbeitung kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wi…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Befreiung von Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#223812]
Datum
9. August 2021 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Bearbeitung kann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Bescheid IFG Antrag #223812 Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem mit E-Mail vom …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Bescheid IFG Antrag #223812
Datum
18. August 2021 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem mit E-Mail vom 21.06.2021 gestellten Antrag auf Akteneinsicht bzw.- auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform "Frag den Staat.de" (#223812). Mit freundlichen Grüßen