Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Einzelvereinbarung vom 10. März 2021 mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung des Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung
(Vorbemerkung in Drs. 22/3631)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung [#223840]
Datum
22. Juni 2021 08:06
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Einzelvereinbarung vom 10. März 2021 mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung des Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung (Vorbemerkung in Drs. 22/3631)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223840/upload/b683355f696b55a8642b7cda8f5434187151463d/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung [#223840]
Datum
14. Juli 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. Juni 2021. Beigefügt übersenden wir Ihnen das Ve…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung [#223840]
Datum
13. August 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
2,5 KB
oledata.mso
2,6 MB
image002.png
2,6 KB


Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. Juni 2021. Beigefügt übersenden wir Ihnen das Verwaltungsabkommen "Einzelvereinbarung zum Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Dachabkommen)", das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen wurde. Soweit darin Schwärzungen enthalten sind, beruht dies darauf, dass diese Bestandteile nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht der Informationspflicht unterliegen (§§ 4, 7 HmbTG). Da die Teilablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Die abschließende Entscheidung und ihre Begründung sind dem schriftlichen Bescheid vorbehalten. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler das Ihnen übersendete Dokument …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung [#223840]
Datum
17. August 2021 18:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler das Ihnen übersendete Dokument möglicherweise nicht ordnungsgemäß geöffnet werden kann. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen und senden Ihnen das unserer letzten Mail beigefügte Dokument heute erneut und in korrigiertem Format zu. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einzelvereinbarung zum Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung“ [#223840]
Datum
17. August 2021 22:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223840/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde Schwärzungen von Betragshöhen vorgenommen hat, die weder begründet sind noch wurden. Die einfach Benennung der Gesetzesvorschrift reicht nicht, vielmehr muss diese subsumiert werden. § 7 HmbTG ist hier im Übrigen nicht relevant, weil es hier ausschließlich um Unternehmen geht. Weder der Bund noch das Land Hamburg als die Vertragspartner sind Unternehmen oder stehen sonst wie im Wettbewerb. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223840.pdf - 2021-08-13_1-image001.emz - 2021-08-13_1-image002.png - 2021-08-13_1-oledata.mso - 2021-08-17_1-Acrobat-Dokument.pdf - 2021-08-17_1-image002.png Anfragenr: 223840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223840/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/2588/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 17.8.2021 ist bei uns …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/2588/2021)
Datum
24. August 2021 10:34
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 17.8.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2588/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Förderzusagen des Bundes (I3/2588/2021) Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe v…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Förderzusagen des Bundes (I3/2588/2021)
Datum
7. September 2021 14:53
Status
Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 17.8.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 22.6.2021 an die Senatskanzlei gewandt und dort Auskunft über Vereinbarungen, Förderzusagen etc. im Rahmen der durch den Bund ausgereichten Mittel zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beantragt. Am 17.8.2021 hat die Senatskanzlei Ihnen ein 48-seitiges PDF-Dokument übermittelt, das unter anderem ein Verwaltungsabkommen „Einzelvereinbarung zum Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Dachabkommen)“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg, ein Verwaltungsabkommen aller Länder mit dem Bund sowie andere Anlagen enthielt. In dem Dokument waren einige kurze Passagen geschwärzt: S. 5-6 (Einzelheiten in § 4) S. 8 (Unterschriften) S. 22-23 (Anlage 2) S. 28 (Fördersumme im Musterantrag). Außer auf S. 8 betreffen die Schwärzungen offensichtlich Zahlen, nämlich in § 4 der Einzelvereinbarung zwischen Bund und FHH zu den Obergrenzen des Budgets, das der Bund unter bestimmten Bedingungen der FHH für ihre Projekte zur Verfügung stellt. In der Anlage 2 zum Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und allen Ländern sind die durch die FHH beantragten Mittel aufgeschlüsselt nach den einzelnen Projekten und Leistungen aufgeführt. Auf Seite 24-34 enthält das Dokument einen Musterantrag mit beispielhaften Eintragungen und Ausfüllhilfe. Als Begründung verwies die SK pauschal auf §§ 4, 7 HmbTG. Eine genauere Begründung hat die SK auch mir gegenüber nicht gegeben. Ich habe Zweifel, dass die Schwärzungen in diesem Umfang rechtmäßig sind. Rechtlich unbedenklich dürfte zunächst die Schwärzung der Unterschriften auf Seite 8 des Dokuments sein. Die Unterschrift ist ein personenbezogenes Datum des jeweiligen Unterzeichnenden. Sie gehört nicht zu den in § 4 Abs. 2 HmbTG genannten Bearbeiterdaten, die offenzulegen sind. Ein schutzwürdiges Interesse an dieser Information, das zu einer Auskunftspflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 HmbTG führen würde, ist für mich nicht erkennbar. Hinsichtlich der übrigen Schwärzungen kann ich die Begründung der SK allerdings nicht ohne weiteres nachvollziehen. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis können zwar grundsätzlich auch Informationen geschützt sein, die Behörden betreffen (§ 7 Abs. 5 HmbTG). Ebenso wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen wäre aber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an diesen Informationen darzulegen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HmbTG). Ein Wettbewerbsnachteil bei Bekanntwerden der Fördersummen erscheint mir hier aber eher fernliegend. Mir ist bereits unklar, in welchem Wettbewerb die FHH oder der Bund hier stehen sollen, in dem andere Marktteilnehmer das Wissen um diese Zahlen ausnutzen könnten. Vorstellbar wäre, dass die SK eine Auswirkung auf Verhandlungen mit externen Dienstleistern befürchtet. Dies wäre allerdings genauer darzulegen. Dass aus der Höhe der Fördermittel ein Rückschluss möglich ist, welches Budget der FHH für externe Dienstleister zur Verfügung steht, drängt sich nicht ohne weitere Erläuterung auf. Diese Erwägungen betreffen auch die Schwärzungen auf S. 22 und 23. In einem möglichen Gerichtsverfahren müsste die Senatskanzlei hierzu ausführlicher vortragen, um nicht zu einer Offenlegung dieser Informationen verurteilt zu werden. Unklar ist mir auch die Schwärzung auf S. 28. Die übrigen Angaben in dem Musterantrag sind offensichtlich fiktive Beispiele („Sabine Musterfrau“ als Projektleiterin, „Frank Muster“ als Ansprechperson beim IT-Dienstleister). Ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei der geschwärzten Zahl um eine „echte“ Information handelt. Sie haben die Möglichkeit, ihren Informationsanspruch auch hinsichtlich der geschwärzten Passagen im Widerspruchsverfahren sowie ggf. vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen. Ich habe leider keine rechtlichen Befugnisse, die Herausgabe der Informationen gegenüber der SK anzuordnen. Die SK erhält eine Kopie dieser Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Förderzusagen des Bundes (I3/2588/2021) [#223840] Sehr << Anrede >> Sie haben do…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Förderzusagen des Bundes (I3/2588/2021) [#223840]
Datum
10. September 2021 06:30
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben doch die Möglichkeit, die Beanstandungen offiziell zu rügen? Dies wäre doch ein adäquates Mittel, um die Senatskanzlei zu einem regelkonformen Verhalten zu bringen. Können Sie dies bitte tun? Ich denke, dass eine Rüge von Ihrer Seite die Senatskanzlei durchaus stören wird. Bitte senden Sie mir aber auch den Schriftverkehr mit der Senatskanzlei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223840/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Auskunftsantrag wg. Förderzusagen des Bundes (I3/3280/2021) Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Auskunftsantrag wg. Förderzusagen des Bundes (I3/3280/2021)
Datum
21. Oktober 2021 09:21
Status
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Informationszugangsantrag vom 10.9.2021. Wegen eines Büroversehens ist meine Antwort in der Sache leider nicht versandt worden. Ich bitte um Entschuldigung. Sie haben Auskunft über unseren Schriftverkehr mit der Senatskanzlei in der Angelegenheit I3/2588/2021 beantragt. Hierbei stellen sich rechtliche Fragen, die eine vertiefte Prüfung erfordern. Die weitere Bearbeitung Ihres Antrags ist daher voraussichtlich gebührenpflichtig (§ 13 Abs. 6 HmbTG iVm § 1 Abs. 1 HmbTGGebO). Einschlägig ist voraussichtlich der Gebührenrahmen nach Ziffer 1.3.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO (15 bis 125 Euro). Ich rechne mit einer Gebührenhöhe im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen