Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Unterschiften bei VIG-Anfragen

Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert, bei VIG-Anfragen eine unterschriebene "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" einzureichen.

Antragsteller werden dabei ermuntert, ihre Unterschriften unverschlüsselt als Bilddatei per E-Mail oder Fax zuzusenden. Diese Verarbeitung fällt unter die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Bitte senden Sie mit alle Dokumente der hierfür durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 EU-DSGVO zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Unterschiften bei VIG-Anfragen [#223842]
Datum
22. Juni 2021 09:29
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert, bei VIG-Anfragen eine unterschriebene "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" einzureichen. Antragsteller werden dabei ermuntert, ihre Unterschriften unverschlüsselt als Bilddatei per E-Mail oder Fax zuzusenden. Diese Verarbeitung fällt unter die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bitte senden Sie mit alle Dokumente der hierfür durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 EU-DSGVO zu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223842/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DS…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Unterschiften bei VIG-Anfragen [#223842]
Datum
27. Juli 2021 16:00
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Verarbeitung von Unterschiften bei VIG-Anfragen“ vom 22.06.2021 (#223842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223842/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Die Behörde ist der Meinung, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung für VIG-Anfragen nicht erforderlich ist.
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
456,8 KB
Die Behörde ist der Meinung, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung für VIG-Anfragen nicht erforderlich ist.
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. August 2021
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Antwort auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie vertritt die A…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie vertritt die Auffassung, dass eine Datenschutz-Folgeabschätzung nicht erforderlich ist, weil die Verarbetung personenbezogener Daten wie etwa Unterschriften kein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personnen zur Folge hat. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist ferner der Auffassung, dass die Anforderung personenbezogener Daten durch Behörden grundsätzlich in Ordnung ist, solange ihr nicht nachgekommen wird.