Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

- die Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Jörg Bertram
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jörg Bertram
Betreff
Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes [#22387]
Datum
15. Juni 2017 18:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu " Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jörg Bertram <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Bertram << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Bertram
Jörg Bertram
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deut…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jörg Bertram
Betreff
AW: Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes [#22387]
Datum
18. Juli 2017 07:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes“ vom 15.06.2017 (#22387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bertram Anfragenr: 22387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Bertram << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 638/2017 (24) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Inte…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes [#22387]
Datum
27. Juli 2017 10:08
Status
Warte auf Antwort
AZ: 1451/6II-Z3 638/2017 (24) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehr viele solcher Anträge eingegangen. Sie können aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeitet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Schon heute finden Sie allerdings die Referentenentwürfe des BMJV aus der laufenden Legislaturperiode und viele Stellungnahmen von Verbänden auf www.bmjv.bund.de (www.bmjv.de/transparenz). An der Vervollständigung dieses Internetangebots wird derzeit gearbeitet. So soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter erhöht werden. Vor diesem Hintergrund gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jörg Bertram
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich meiner IFG-Anfrage. Sie begründen eine N…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jörg Bertram
Betreff
AW: AW: Stellungnahme von Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes [#22387]
Datum
27. Juli 2017 11:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich meiner IFG-Anfrage. Sie begründen eine Nichibeauskunftung meiner IFG-Anfrage damit, dass eine erhebliche Anzahl von Anfragen die Beantwortungskapazitäten Ihrer Behörde überschreiten. Diese Antwort kann aufgrund bestehender Gesetze nicht gelten gelassen werden und widerspreche ausdrücklich der Nichtbeauskunftung und dem Abschluß der IFG-Anfrage. Auch der Hinweis auf eine Transparenzaktivität Ihres Hauses ist hinsichtlich meiner zulässigen IFG-Anfrage unzureichend und nicht akzeptabel. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Institutionen und Behörden haben sich gleichermaßen an bestehendes Recht, Gesetz und Fristen zu halten. Daher fordere ich Sie erneut auf, die IFG-Anfrage zu beantworten, auch wenn diese nun nicht mehr fristgerecht Ihrerseits erfolgen kann. Weitere 8 Wochen Zeit zur abschließenden Beauskunftung dürften ja wohl reichen. Ich vermerke mir dies als Wiedervorlagetermin. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bertram Anfragenr: 22387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Bertram << Adresse entfernt >>