Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Rheinland Pfalz

Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen.
Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte:

1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs.
2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen.
3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart.

In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte:

1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden.
Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten
mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der
Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der
Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche
Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die
Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint.
Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA."

2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro."

Ich bitte folgende Daten zu liefern:
1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und
2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation.
Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA.

Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu.
Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Ma…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Rheinland Pfalz [#223881]
Datum
23. Juni 2021 06:38
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen. Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte: 1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs. 2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen. 3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart. In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte: 1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden. Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint. Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA." 2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro." Ich bitte folgende Daten zu liefern: 1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und 2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA 3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA. Begründung: Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu. Kostenübernahme: Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 223881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223881/upload/301f54737009dadaf2e89dbb08873b65d59f99f4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihr…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Datum
23. Juni 2021 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 23. Juni 2021, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihren An…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG
Datum
9. August 2021 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihren Antrag nach dem LTranspG. Wir bitten die späte Rückmeldung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen