Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Bayern

Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen.
Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte:

1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs.
2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen.
3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart.

In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte:

1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden.
Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten
mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der
Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der
Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche
Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die
Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint.
Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA."

2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro."

Ich bitte folgende Daten zu liefern:
1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und
2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA
3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation.
Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA.

Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu.
Kostenübernahme:
Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Ma…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Bayern [#223882]
Datum
23. Juni 2021 06:38
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen. Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte: 1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs. 2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen. 3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart. In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte: 1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden. Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint. Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA." 2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro." Ich bitte folgende Daten zu liefern: 1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und 2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA 3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA. Begründung: Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu. Kostenübernahme: Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 223882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223882/upload/86b13655a79358e7b043c5fe627ace093c0b7c0d/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerische Staatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre im Betreff genannte E-Mail an die Bayerisc…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre E-Mail an StK vom 23.06.2021 bzgl. Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Bayern
Datum
23. November 2021 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre im Betreff genannte E-Mail an die Bayerische Staatskanzlei, die nunmehr wegen des thematischen Bezugs zu Beschaffungen in Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung an das hiesige Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgegeben wurde. Die Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir zu entschuldigen. Leider können wir Ihrem Gesuch nicht entsprechen. Es besteht kein Auskunftsanspruch, was wir Ihnen gerne wie folgt erläutern: 1. Der Auskunftsanspruch Art. 39 Abs. 1 BayDSG setzt die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus. Dies kann grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse sein. Ein berechtigtes Interesse wird von Ihnen nicht dargelegt. Es wird lediglich pauschal auf eine Finanzierung der Ausgaben durch Steuermittel verwiesen. Ein solcher pauschaler Hinweis reicht nicht aus das berechtigte Interesse geltend, geschweige denn glaubhaft zu machen (vgl. VG München Urt. v. 15.11.2019 - 32 K 18.6208, BeckRS 2019, 55937). 2. Ein Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG besteht nicht, da sich ein solcher Anspruch ausschließlich gegen Bundesbehörden richtet, nicht gegen Behörden des Freistaats Bayern. 3. Der Auskunftsanspruch aus Art. 3 Abs. 1 BayUIG besteht nicht. Dieser bezieht sich nur auf Umweltinformationen. 4. Der Auskunftsanspruch aus § 2 Abs. 1 VIG besteht nicht. Dieser bezieht sich nur auf bestimmte Verbraucherinformationen. Wir bitten um Verständnis. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen