Informationen zur 101. Datenschutzkonferenz

Das beauftragte Gutachten zur Rechtssituation in den USA (TOP 20).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur 101. Datenschutzkonferenz [#223886]
Datum
23. Juni 2021 09:19
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das beauftragte Gutachten zur Rechtssituation in den USA (TOP 20).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223886/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 23. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass das Gutachten leid…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. Juni 2021
Datum
8. Juli 2021 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass das Gutachten leider noch nicht fertiggestellt ist. Es liegt bislang nur ein erster Entwurf vor; insofern ist die Aussage zu TOP 20 im DSK-Protokoll falsch. Leider lässt sich nicht abschätzen, wann das Gutachten fertig sein wird. Sobald dies der Fall ist, wird es ohnehin veröffentlicht. Dennoch stelle ich Ihnen anheim, sich in ca. drei Monaten bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen