Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn man derzeit die Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 wegen eines Termins betritt, wird man am Eingang zur Händedesinfektion und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert. Diese stellen nach Arbeitsschutzrecht personenbezogene Schutzmaßnahmen dar. Das Arbeitsschutzrecht schreibt vor, dass vor dem Verhängen solcher Maßnahmen der Kategorie "P" die anderen drei Kategorien des STOP-Prinzips geprüft werden müssen. Das Einwohnermeldeamt muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Wenn man derzeit die Bürgerservicestelle am Mar…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1 [#223912]
Datum
23. Juni 2021 17:03
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Wenn man derzeit die Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 wegen eines Termins betritt, wird man am Eingang zur Händedesinfektion und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert. Diese stellen nach Arbeitsschutzrecht personenbezogene Schutzmaßnahmen dar. Das Arbeitsschutzrecht schreibt vor, dass vor dem Verhängen solcher Maßnahmen der Kategorie "P" die anderen drei Kategorien des STOP-Prinzips geprüft werden müssen. Das Einwohnermeldeamt muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223912/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Halle (Saale)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren u. g. Antrag, der mir mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung über…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1 [#223912]
Datum
12. Juli 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren u. g. Antrag, der mir mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung übergeben wurde. Nach Überprüfung des Sachverhaltes kann ich Ihnen diesbezüglich Folgendes mitteilen: Dass in unseren Bürgerservicestellen in den Eingangsbereichen Desinfektionsmaßnahmen und ein gesteuerter Einlass erfolgt, entspricht der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2021, zuletzt geändert am 17.06.2021. Gemäß § 1 dieser Verordnung gelten weiterhin strenge Auflagen zur Hygiene, um die Reduzierung von Kontakten sowie den Schutz der Anwesenden (Kunden*innen und Mitarbeiter*innen) vor Infektionen sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere: 1. Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit möglich und zumutbar 2. ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime einschließlich regelmäßigen Lüftens in geschlossenen Räumen, 3. Vermeidung von Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere Warteschlangen, 4. Information über gut sichtbare Aushänge und, soweit möglich, regelmäßige Durchsagen über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen, 5. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die sicherstellen, dass sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter der öffentlich zugänglichen Flächen aufhält. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, so im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen sowie auch beim Besuch der Stadtverwaltung. Wie es nach dem 14.07.2021 (letzter Tag der Gültigkeit der aktuellen Eindämmungsverordnung) bezüglich eventueller Lockerungen in Sachsen-Anhalt weitergeht, bleibt abzuwarten. Auf Grund des Infektionsgeschehens kommt dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusätzlich die Aufgabe zu, Ansteckungen bei der Arbeit und damit schwere Erkrankungen der Beschäftigten zu verhindern. Dank der konsequenten Einhaltung der Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz sowie der o. g. Hygieneregeln geht das Infektionsgeschehen deutlich zurück, muss jedoch angesichts der Ausbreitung der sehr ansteckenden Delta-Variante bis auf Weiteres aufrecht erhalten bleiben. Die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz gelten für die Dauer der pandemischen Lage nationaler Tragweite (derzeit bis 10.09.2021) fort. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre betrieblichen Hygienepläne bzw. -konzepte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung, für die einzelnen Liegenschaften zu erstellen und regelmäßig anzupassen. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, -plätzen, -abläufen und -zeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6<https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbSchG...> Arbeitsschutzgesetz<https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...> und der Arbeitsstättenverordnung<https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...>. Diese stellt eine interne Beurteilung und Handlungsanleitung, natürlich mit entsprechender Außenwirkung, dar. Die Kontrolle bzgl. der Einhaltung der darin enthaltenen Maßnahmen obliegt den Arbeitssicherheitsfachkräften sowie den Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger gemäß Arbeitsschutzgesetz bzw. § 17 SGB VII. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument des Arbeitgebers, welchen nach innen wirkt, weshalb Außenstehende, z. B. Besucher*innen und Kunden*innen der Verwaltung keinen Anspruch darauf haben. Entsprechend Artikel 2 Abs. GG, § 28 Abs. 1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) i. V. m. der jeweils aktuell gültigen SARS-CoV-2-EindV und nach ärztlicher Empfehlung des Fachbereiches Gesundheit als zuständige Gesundheitsbehörde sowie der Arbeitssicherheit wurden mit Öffnung der einzelnen Liegenschaften für den Besucherverkehr ab dem 11. Mai 2020 entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie z. B. Tragen von Mund- und Nasenschutz, Terminpflicht, Einlasskontrolle durch Wachschutz etc., festgelegt, welche zwingend zu beachten und einzuhalten sind. Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen etwas Verständnis bei Ihnen für die erforderlichen Maßnahmen in unseren Bürgerservicestellen wecken konnte. Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich verstehe Ihre Antwort so, dass es zwar die von mir angefragte Gefährdungsbeurte…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1 [#223912]
Datum
16. Juli 2021 11:35
An
Stadt Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich verstehe Ihre Antwort so, dass es zwar die von mir angefragte Gefährdungsbeurteilung gibt, Sie aber davon ausgehen, dass sie mir diese nicht zusenden dürfen. Falls ich das so richtig verstanden habe, nennen Sie mir bitte den passenden Ablehnungsgrund nach IZG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223912/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Halle (Saale)
Sehr [geschwärzt], ich bin z. Zt. nicht erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Angelegen…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
Automatische Antwort: Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1 [#223912]
Datum
16. Juli 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bin z. Zt. nicht erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an [geschwärzt], [geschwärzt] bzw. schreiben eine Mail an [geschwärzt] Vielen Dank.

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Stadt Halle (Saale)
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre erneute Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die geltenden Maßnahmen na…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1 [#223912]
Datum
27. Juli 2021 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre erneute Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die geltenden Maßnahmen nach einer Vor-Ort-Begehung der Liegenschaft festgelegt worden. Protokolle wurde dazu nicht gefertigt. Mit freundlichen Grüßen