Gefährdungsbeurteilung für Besuch des Einwohnermeldeamtes Marktplatz 1
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn man derzeit die Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 wegen eines Termins betritt, wird man am Eingang zur Händedesinfektion und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert. Diese stellen nach Arbeitsschutzrecht personenbezogene Schutzmaßnahmen dar. Das Arbeitsschutzrecht schreibt vor, dass vor dem Verhängen solcher Maßnahmen der Kategorie "P" die anderen drei Kategorien des STOP-Prinzips geprüft werden müssen. Das Einwohnermeldeamt muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum23. Juni 2021
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27. Juli 2021
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