Bodengutachten Bleibelastung Kinderspielplätze

Am 13.06.21 berichtete der WDR über die Ergebnisse eines von der Gemeinde beauftragten Bodengutachtens von Spielplätzen im Gemeindegebiet. Hiernach liegt auf einigen Spielflächen eine sehr hohe Bleibelastung vor, die den gesetzlichen Prüfwert um ein vielfaches überschreitet. Ich bitte um Zusendung des vollständigen Bodengutachtens.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Kall Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodengutachten Bleibelastung Kinderspielplätze [#223920]
Datum
23. Juni 2021 20:08
An
Kommunalverwaltung Kall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.06.21 berichtete der WDR über die Ergebnisse eines von der Gemeinde beauftragten Bodengutachtens von Spielplätzen im Gemeindegebiet. Hiernach liegt auf einigen Spielflächen eine sehr hohe Bleibelastung vor, die den gesetzlichen Prüfwert um ein vielfaches überschreitet. Ich bitte um Zusendung des vollständigen Bodengutachtens.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223920/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Kall
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Von
Kommunalverwaltung Kall
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juni 2021 20:09
Status
Warte auf Antwort

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Von
Kommunalverwaltung Kall
Betreff
AW: Bodengutachten Bleibelastung Kinderspielplätze [#223920]
Datum
6. Dezember 2021 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen