Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst

- alle Schulungsunterlagen des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund, insbesondere solche Schulungsunterlagen, die sich an die Mitarbeitenden im Außendienst richten.
- alle Dienstanweisungen gültig für den kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dortmund.
- alle verfügbaren Fallstatistiken der letzten Jahre, insbesondere solche aufgeschlüsselt nach Jahr, Deliktart (beispielhafte Aufschlüsselung siehe unten, darunter insbesondere sozial abweichendes Verhalten einzelner Personen oder Gruppen sowie illegaler Rauschmittelkonsum), Ort (Bezirk, Stadtteil), hilfsweise nur Fälle, die aufgenommen wurden durch das Nordstadtbüro sowie Nordmarktbüro.
- alle Fallstatistiken, aus denen hervorgeht, wie häufig von hoheitlichen Befugnissen Gebrauch gemacht wurde, insbesondere
1) Identitätsfeststellungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW i.V.m. § 12 PolG NRW
2) Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW i.V.m. § 15 PolG NRW
3) Platzverweisung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 12 OBG NRW i.V.m. § 34 PolG NRW
4) Gewahrsam gem. § 24 Abs. 1 Nr. 12 OBG NRW i.V.m. § 35 PolG NRW

Beispielhafte Aufschlüsselung nach Deliktart in Anlehnung an einen Flyer der Stadt Dortmund, in dem der Aufgabenreich des Kommunalen Ordnungsdienstes beschrieben wird: aggressives Betteln, nicht angeleinte Hunde, illegalen Rauschmittelkonsum, u.a. von Alkohol und Tabak auf Kinderspielplätzen, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, sozial abweichendes Verhalten einzelner Personen oder Gruppen, verbotene Straßenprostitution, unerlaubte Abfallablagerungen, Schmierereien und illegale Plakatierungen, verwahrloste Immobilien, illegale Gewerbeausübung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst [#223930]
Datum
24. Juni 2021 14:10
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Schulungsunterlagen des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dortmund, insbesondere solche Schulungsunterlagen, die sich an die Mitarbeitenden im Außendienst richten. - alle Dienstanweisungen gültig für den kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dortmund. - alle verfügbaren Fallstatistiken der letzten Jahre, insbesondere solche aufgeschlüsselt nach Jahr, Deliktart (beispielhafte Aufschlüsselung siehe unten, darunter insbesondere sozial abweichendes Verhalten einzelner Personen oder Gruppen sowie illegaler Rauschmittelkonsum), Ort (Bezirk, Stadtteil), hilfsweise nur Fälle, die aufgenommen wurden durch das Nordstadtbüro sowie Nordmarktbüro. - alle Fallstatistiken, aus denen hervorgeht, wie häufig von hoheitlichen Befugnissen Gebrauch gemacht wurde, insbesondere 1) Identitätsfeststellungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW i.V.m. § 12 PolG NRW 2) Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW i.V.m. § 15 PolG NRW 3) Platzverweisung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 12 OBG NRW i.V.m. § 34 PolG NRW 4) Gewahrsam gem. § 24 Abs. 1 Nr. 12 OBG NRW i.V.m. § 35 PolG NRW Beispielhafte Aufschlüsselung nach Deliktart in Anlehnung an einen Flyer der Stadt Dortmund, in dem der Aufgabenreich des Kommunalen Ordnungsdienstes beschrieben wird: aggressives Betteln, nicht angeleinte Hunde, illegalen Rauschmittelkonsum, u.a. von Alkohol und Tabak auf Kinderspielplätzen, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, sozial abweichendes Verhalten einzelner Personen oder Gruppen, verbotene Straßenprostitution, unerlaubte Abfallablagerungen, Schmierereien und illegale Plakatierungen, verwahrloste Immobilien, illegale Gewerbeausübung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst [#223930]
Datum
24. Juni 2021 15:27
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 24.06.2021. Ich werde mich mit dem zuständigen Fachbereich in Verbindung setzen und mich dann bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in wir haben uns bezüglich Ihrer Anfrage über des Forum …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst [#223930]
Datum
20. Juli 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr Antragsteller/in wir haben uns bezüglich Ihrer Anfrage über des Forum fragdenstaat.de an das Ordnungsamt gewandt und die folgende Stellungnahme erhalten. In den folgenden Anhängen finden Sie sämtliche Fallstatistiken der letzten fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach Jahr, Deliktart und Örtlichkeit. Die Zahlen für das Jahr 2021 liegen bisher nur für das erste Quartal vor. (See attached file: Statistik 2016.pdf)(See attached file: Statistik 2017.pdf)(See attached file: Statistik 2018.pdf)(See attached file: Statistik 2019.pdf)(See attached file: Statistik 2020.pdf)(See attached file: Statistik 2021.pdf) Gestatten Sie mir zur Erläuterung einige Hinweise. Die Fallzahlen zu "Identitätsfeststellungen nach §§ 24 OBG, 12 PolG" sind in den beigefügten Statistiken unter dem Begriff "Personalienfeststellungen" aufgeführt. Weitergehende Aufschlüsselungen der Statistiken existieren nicht. Die erbetenen Statistiken zu den sogenannten Problemimmobilien finden Sie in der folgenden Übersicht. (See attached file: Problemhäuser, Übersicht und Aufschlüsselung seit 2017 bis 2020.pdf) Für das laufende Jahr existiert noch keine entsprechende Statistik. Bei den Schulungsunterlagen für den Kommunalen Ordnungsdienst sowie die internen Dienstanweisungen handelt es sich um interne Dokumente nur für den Dienstgebrauch die gemäß § 8 IFG nicht zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst“ [#223930]
Datum
20. Juli 2021 16:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223930/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde beruft sich dabei auf § 8 IFG NRW. In § 8 IFG NRW heißt es: "Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde." (BeckOK InfoMedienR/Pabst, 32. Ed. 1.5.2021, IFG NRW § 8). Die Norm zielt also darauf ab, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu schützen, aus denen ein wirtschaftlicher Schaden entstünde: "§ 8 knüpft die Verweigerung der Auskunft nicht allein an das Betroffensein von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, verlangt ist daneben die Entstehung eines wirtschaftlichen Schadens durch die Offenlegung der betreffenden Informationen. Ein wirtschaftlicher Schaden ist anzunehmen, wenn durch die Bekanntgabe des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses eine Vermögenseinbuße entsteht." (BeckOK InfoMedienR/Pabst, 32. Ed. 1.5.2021 Rn. 9, IFG NRW § 8 Rn. 9). Es ist nicht erkennbar, dass die angefragten Informationen einen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben könnten. Die angefragten Informationen wurden zudem nicht im Rahmen erwerbswirtschaftlichen Handelns ermittelt: "Ein Unternehmensbezug ist bspw. dann zu verneinen, wenn es sich um Daten handelt, die im Rahmen nicht erwerbswirtschaftlichen Handelns ermittelt wurden, so bei Forschungs- und Untersuchungsergebnissen von Hochschulen (Kloepfer/Greve NVwZ 2011, 577 (580))." (BeckOK InfoMedienR/Pabst, 32. Ed. 1.5.2021, IFG NRW § 8 Rn. 4). Im Ergebnis bietet § 8 IFG NRW keine Rechtfertigung für eine Ablehnung des Informationsersuches. Gemäß § 4 IFG NRW besteht ein gebundener Informationserteilungsanspruch, ein Ausschlussgrund liegt nicht vor (BeckOK InfoMedienR/Schwartmann, 32. Ed. 1.2.2021, IFG NRW § 4 Rn. 4). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223930.pdf - 2021-06-24_2-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2021-07-20_1-ProblemhuserbersichtundAufschlsselungseit2017bis2020.pdf - 2021-07-20_1-Statistik2016.pdf - 2021-07-20_1-Statistik2017.pdf - 2021-07-20_1-Statistik2018.pdf - 2021-07-20_1-Statistik2019.pdf - 2021-07-20_1-Statistik2020.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-07-20_1-Statistik2021.pdf Anfragenr: 223930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223930/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die teilweise Erteilung der Informationen. Ich bitte Sie zur Ke…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst“ [#223930]
Datum
20. Juli 2021 16:16
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die teilweise Erteilung der Informationen. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen: Hiermit widerspreche ich der teilweisen Ablehnung meines Informationsersuches fristgerecht. Ich habe außerdem den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vermittlung eingeschaltet. Mein Widerspruch wird Ihnen außerdem noch förmlich per Post übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eing…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
„Fallstatistiken und Unterlagen städtischer Ordnungsdienst“ [#223930]
Datum
21. Juli 2021 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 20.07.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr Antrag…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
24. August 2021 15:01
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 24.06.2021 und Ihrem Schreiben vom 20.07.2021, in dem Sie der teilweisen Ablehnung Ihres Informationsgesuches widersprechen. Der Vorgang wurde uns zuständigkeitshalber weitergeleitet und liegt mir zur Beantwortung vor. Zunächst wurden Ihnen am 20.07.2021 sämtliche Fallstatistiken des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der letzten fünf Jahre zur Verfügung gestellt. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, verfügt der KOD über keine weitergehenden Aufschlüsselungen dieser Statistiken. Des Weiteren wurden Ihnen die erbetenen Statistiken zu den sogenannten Problemimmobilien übermittelt. Ergänzend zu den bereits übersandten Statistiken, sende ich Ihnen wie gewünscht alle Schulungsunterlagen des KOD sowie alle Dienstanweisungen, die konkret für den KOD gelten: Schulungsunterlagen Dienstanweisungen Die Schulungen unserer Mitarbeiter*innen erfolgen praxisbezogen mit einem unmittelbaren Bezug zu den relevanten Rechtsvorschriften, ohne dass diesbezüglich weitere Schulungsunterlagen existieren. Im Rahmen der Schulungen werden im Schwerpunkt folgende Vorschriften mit behandelt: - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) - Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesverfassung NRW) - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)- - Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) - Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen -Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)- - Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) Im Anhang befinden sich bereits die OBVO sowie die Satzung des PHOENIX Sees. Für die weiteren aufgeführten Rechtsnormen möchte ich Sie bitten, diese bei Bedarf i. S. d. § 5 Abs. 4 IFG NRW über die allgemein zugänglichen Quellen zu beziehen, bspw. https://www.gesetze-im-internet.de/ oder https://recht.nrw.de/, sodass Ihnen stets die aktuellsten Fassungen vorliegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen