Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bereits im Sommer des letzten Jahres hat der Bund den Digital-Pakt um 500 Millionen Euro aufgestockt, um die Länder dabei zu unterstützen ihre Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten.

1. Bitte beziffern Sie die Summe der Fördermittel die dem Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräte zugewiesen wurden.

2. Wann wurde das Geld zur Verfügung gestellt?

3. Wie viel Geld wurde bisher abgerufen?

Nach Informationen des Jobcenter Märkischer Kreis liegen die Informationen dort nicht vor und sind von Ihnen zu beantworten.

"Unter dem Link https://www.land.nrw können Sie sich umfassend über das Thema informieren."

Ich darf Sie bitten mir die drei Fragen zu beantworten und falls es einen öffentlich zugängigen Verteilungsschlüssel gibt, würde ich mich über einen konkreten Link freuen.

Vielleicht können Sie mir auch anhand von internen Weisungen erklären, warum das Jobcenter scheinbar nicht weiß, über welches Finanzbudget sie selbst verfügen und wie viele Fördermittel abgerufen wurden. Werden über die Fördermittel keine Rückmeldungen an die Landesregierung erstellt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW
).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Für konkrete Zahlen fehlt die Zuständigkeit.

2 Links, das war es.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten [#223932]
Datum
24. Juni 2021 18:42
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits im Sommer des letzten Jahres hat der Bund den Digital-Pakt um 500 Millionen Euro aufgestockt, um die Länder dabei zu unterstützen ihre Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten. 1. Bitte beziffern Sie die Summe der Fördermittel die dem Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräte zugewiesen wurden. 2. Wann wurde das Geld zur Verfügung gestellt? 3. Wie viel Geld wurde bisher abgerufen? Nach Informationen des Jobcenter Märkischer Kreis liegen die Informationen dort nicht vor und sind von Ihnen zu beantworten. "Unter dem Link https://www.land.nrw können Sie sich umfassend über das Thema informieren." Ich darf Sie bitten mir die drei Fragen zu beantworten und falls es einen öffentlich zugängigen Verteilungsschlüssel gibt, würde ich mich über einen konkreten Link freuen. Vielleicht können Sie mir auch anhand von internen Weisungen erklären, warum das Jobcenter scheinbar nicht weiß, über welches Finanzbudget sie selbst verfügen und wie viele Fördermittel abgerufen wurden. Werden über die Fördermittel keine Rückmeldungen an die Landesregierung erstellt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW ). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223932/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeit…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten [#223932]
Datum
28. Juni 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
174,8 KB
image001.png
13,4 KB
image002.jpg
9,7 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24. Juni 2021 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz N…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Fördermittel für das Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt für digitale Endgeräten [#223932]
Datum
1. Juli 2021 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,9 KB


Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24. Juni 2021 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen eine Anfrage bei der Landtagsverwaltung eingereicht. Sie beziehen sich auf Fördermittel, die dem Jobcenter Märkischer Kreis aus dem Digital-Pakt zur Unterstützung von Schulen mit digitalen Endgeräten zugewiesen worden seien. Hierzu erkundigen Sie sich nach der Höhe der Fördermittel, dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung sowie nach dem bisherigen Abruf der Mittel. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Die Verwaltung oder Auszahlung der von Ihnen genannten Fördermittel gehört nicht zu den Aufgaben der Landtagsverwaltung. Zu Ihrer Anfrage sind aus diesem Bereich daher keine Informationen vorhanden. Allerdings enthält die öffentlich zugängliche Parlamentsdokumentation verschiedene Dokumente allgemein zum Digitalpakt: http://landtag/home/dokumente_und_recherche/parlamentsdatenbank/Suchergebnisse_Ladok.html?suchwort=digitalpakt&wp=17 Auch auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung werden verschiedene Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt: https://www.schulministerium.nrw/digitalpakt Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen