Anruf-Weiterleitungsregeln für Pressesprecher/innen

Da Anrufe auf den Anrufbeantworter der Do­mi­ni­ka Ku­la scheinbar auf den Anrufbeantworter des Oli­ver Struck weitergeleitet werden statt - wie bei allen anderen Pressesprechern - auf eine Mobilnummer und deren Anrufbeantworter umgeleitet werden, wird das Dokument bzw. die Richtlinie angefragt, aus der eben diese Sonderbehandlung hervorgeht.

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  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da Anrufe auf den Anrufbea…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Anruf-Weiterleitungsregeln für Pressesprecher/innen [#223966]
Datum
25. Juni 2021 20:08
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da Anrufe auf den Anrufbeantworter der Do­mi­ni­ka Ku­la scheinbar auf den Anrufbeantworter des Oli­ver Struck weitergeleitet werden statt - wie bei allen anderen Pressesprechern - auf eine Mobilnummer und deren Anrufbeantworter umgeleitet werden, wird das Dokument bzw. die Richtlinie angefragt, aus der eben diese Sonderbehandlung hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223966/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr Antragsteller/in Sie beantragen Auskunft über Dokument bzw. die Richtlinie, aus der die Sonderbehandlung he…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Anruf-Weiterleitungsregeln für Pressesprecher/innen [#223966]
Datum
26. Juli 2021 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie beantragen Auskunft über Dokument bzw. die Richtlinie, aus der die Sonderbehandlung hervorgeht, dass eine Pressesprecherin ihr Diensttelefon nicht - wie nach Ihrer Auffassung üblich - auf eine Mobilnummer und den dazugehörigen Anrufbeantworter umleitet. Ein solches Dokument bzw. eine entsprechende Richtlinie existiert nicht. Pressesprecherinnen und Pressesprecher sind nicht verpflichtet, ihr stationäres Diensttelefon auf ein anderes, mobiles Gerät umzuleiten. Mit freundlichen Grüßen