Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB

- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung

Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1]
Auf Nachfrage bei diesem verwies der BfDI auf Sie.

[1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzkonzepte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009]
Datum
26. Juni 2021 17:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1] Auf Nachfrage bei diesem verwies der BfDI auf Sie. [1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224009/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009] Sehr Antr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009]
Datum
1. Juli 2021 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009] Sehr Antrag…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009]
Datum
26. Juli 2021 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in es ist beabsichtigt, Ihren unten stehenden Antrag nach § 6 Satz 2 IFG abzulehnen, da er Be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009]
Datum
2. August 2021 18:36
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in es ist beabsichtigt, Ihren unten stehenden Antrag nach § 6 Satz 2 IFG abzulehnen, da er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH betrifft und keine Einwilligung zum Informationszugang erteilt wurde. Das Öffentlich-Werden der Datenschutzdokumentationen würde ein potentielles erhebliches Sicherheitsrisiko für das Projekt darstellen. Rechtsmittelfähige Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da sich so gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz der Zeitpunkt des Zugangs nachweisen lässt. Eine Postadresse ist ferner erforderlich, damit eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Sofern Sie die Zusendung eines förmlichen Bescheids wünschen, teilen Sie uns daher bitte Ihre Adresse mit. Sofern Sie uns Ihre Adresse kürzlich bereits im Zusammenhang mit einem anderen Antrag mitgeteilt haben, bitte ich um Verständnis. Wir können bei Namensgleichheit nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass es sich um denselben Antragsteller handelt, und möglicherweise eine falsche Person adressieren. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#224009]
Datum
3. August 2021 21:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juni 2021 Eingegangen: 14.08.2021
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juni 2021
Datum
11. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
720,6 KB
Eingegangen: 14.08.2021