Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)

Die Datenschutzfolgeabschätzung der Schulleitung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums (Greifswald) und/oder der Schulleitung vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35.

Die Stellungnahmen der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie der angehörten Betroffenen oder deren Vertretungen.

Ich verweise ausdrücklich auf die Stellungnahme des ISY-MV an dieser Stelle:
https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen-1/#nachricht-595822

"Verantwortlich für die Datenverarbeitung und somit die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung im Sinne der DS-GVO bei Nutzung des LMS "itslearning" ist daher die Schulleitung der jeweils einsetzenden Schule. Diese regelt den Nutzungsumfang des LMS an der Schule (Grundlage für die Datenverarbeitung: § 5a Schuldatenschutzverordnung MV)."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) [#224017]
Datum
27. Juni 2021 10:49
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgeabschätzung der Schulleitung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums (Greifswald) und/oder der Schulleitung vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35. Die Stellungnahmen der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie der angehörten Betroffenen oder deren Vertretungen. Ich verweise ausdrücklich auf die Stellungnahme des ISY-MV an dieser Stelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen-1/#nachricht-595822 "Verantwortlich für die Datenverarbeitung und somit die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung im Sinne der DS-GVO bei Nutzung des LMS "itslearning" ist daher die Schulleitung der jeweils einsetzenden Schule. Diese regelt den Nutzungsumfang des LMS an der Schule (Grundlage für die Datenverarbeitung: § 5a Schuldatenschutzverordnung MV)."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224017/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) [#224017]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald) [#224017]
Datum
27. Juni 2021 10:50
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
174,2 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf die bereits durch das Ministerium für B…
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf die bereits durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V erteilte Antwort zum Sachverhalt können wir Ihnen mitteilen, dass die Zuständigkeit bei Anfragen zu Datenschutzbelangen, die eine konkrete Schule betreffen, direkt bei der jeweiligen Schulleitung liegt. Eine Datenschutzfolgeabschätzung zum eingesetzten Lernmanagement an dieser Schule liegt dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V nicht vor. Sollten Sie diese benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Schulleitung auf. Bitte beachten Sie dabei die bereits erfolgte Kommunikation zur Anfrage "Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]" vom 30. November 2020. Gerne erörtern wir Ihnen den Sachverhalt sowie weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch. Freundliche Grüße Ihr ISY-Team des Bildungsministeriums Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten ver- bunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017] Sehr geehrte Damen und Herren, Die Öffentlichkeit las kürzlic…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017]
Datum
27. Juli 2021 10:46
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Öffentlichkeit las kürzlich hier auf diesem Portal als Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz und und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu einer anderen Anfrage: Die Vorschriften über den Zugang zu Informationen gelten nach § 3 Abs. 1 IFG M-V für die Behörden des Landes, der Landkreise, der Ämter und Gemeinden, für die sonstigen Körperschaften, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für den Landtag, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Schulen in öffentlicher Trägerschaft - wie hier das Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald), Anm. des Antragstellers - zählen gem. § 52 Abs. 1 SchulG M-V als nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten und sind wegen der ausdrücklichen Beschränkung auf rechtsfähige Anstalten nicht unmittelbar anspruchsverpflichtet und demnach nicht verpflichtet, die gewünschten Informationen herauszugeben, auch wenn Sie bei Ihnen vorhanden sind. Dies und die Ergebnissen in der von mir ausdrücklich verwiesenen Anfrage zeigen auf, daß Sie als Ministerium zuständiger Adressat meiner Anfrage sind. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, hier die Schule direkt antworten zu lassen, nur ist sie im Gegensatz zu Ihnen nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017]
Datum
27. Juli 2021 10:47
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
169,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017] Sehr geehrt [geschwärzt], vielen Dank für Ihre kürzliche Antw…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017]
Datum
30. Juli 2021 07:18
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt [geschwärzt], vielen Dank für Ihre kürzliche Antwort. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)“ vom 27.06.2021 (#224017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie sich gerne direkt in meiner Anfrage zum neuerlichen Schreiben an die Standardadresse des Ministeriums und mich bitte umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017] Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Rückfrage teilen wi…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage # 224017 [#224017]
Datum
30. Juli 2021 07:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Rückfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Antwort auf die fragdenstaat.de-Anfrage #224017 am 26.7.2021 erfolgte. Freundliche Grüße Ihr ISY-Team des Bildungsministeriums
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS "itslearning" am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium (Greifswald)“ [#224017]
Datum
2. August 2021 14:12
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern direkt in dieser Anfrage am 27.07.2021 über die rechtliche Einschätzung Ihrer Behörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, zu Auskunftsbegehren gegenüber öffentlichen Schulen unterrichtet habe. Demnach ist das BM verpflichtet die begehrte Information von der Schule anzufordern, oder aber das Nichtvorhandensein der angefragten Datenschutzfolgeabschätzung zu verlautbaren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 224017.pdf - 2021-06-27_2-fax.pdf - 2021-07-27_2-fax.pdf Anfragenr: 224017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) Sehr [geschwärzt], für Ihre Anfrage vom 09.08.2021, in der Sie um Vermittlu…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017)
Datum
17. August 2021 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], für Ihre Anfrage vom 09.08.2021, in der Sie um Vermittlung bezüglich der Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung des LMS „itslearning“ am Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Greifswald“ (#224017) bitten, danke ich Ihnen. Aus der Korrespondenz, die Sie mir dankenswerterweise mit übersandten, geht hervor, dass Ihnen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsministerium) mit E-Mail vom 26.07.2021 mitgeteilt hat, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung zum eingesetzten Lernmanagement an der vorgenannten Schule dort nicht vorliegt. Das Bildungsministerium bat Sie, diesbezüglich Kontakt mit der betreffenden Schulleitung aufzunehmen. Mit E-Mail vom 27.07.2021 wiesen Sie das Bildungsministerium darauf hin, dass es sich gemäß § 52 Abs. 1 SchulG M-V bei einer Schule um eine nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt handelt, die nicht zur Herausgabe der begehrten Informationen verpflichtet werden kann. § 1 IFG M-V stellt darauf ab, dass die begehrten Informationen bei einer Behörde vorhanden sind. Somit ist meines Erachtens zunächst einmal die Frage zu stellen, ob bei der besagten Schule der Anwendungsbereich des IFG M-V gegeben ist. Dieses ist meines Erachtens zu bejahen, da § 52 Abs. 3 SchulG M-V Schulen unter bestimmten Voraussetzungen als untere Landesbehörden tituliert. Insofern würde es sich vorliegend bei dem betreffenden Gymnasium um eine dem Anwendungsbereich des IFG M-V unterliegende Stelle handeln. Da die begehrten Informationen bei dem Bildungsministerium nicht vorhanden sind und aus oben genannten Gründen der Anwendungsbereich des IFG M-V für das betreffende Gymnasium zu bejahen wäre, empfehle ich Ihnen (wie bereits vom Bildungsministerium zum Ausdruck gebracht) an die Schulleitung des betreffenden Gymnasiums einen entsprechenden Antrag auf Informationszugang zu richten. Hinweisen möchte ich darauf, dass eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Schulleitung bezogen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus den Regelungen der §§ 70 und 101 SchulG M-V ergibt. Sollten Sie im Nachgang den Eindruck haben, dass Ihr Antrag auf Informationszugang zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist, besteht gemäß § 14 Abs. 2 IFG M-V die Möglichkeit, sich erneut an uns zu wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Aktenzeichen: 5.8.1.015/073
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführlic…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017]
Datum
17. August 2021 20:17
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Einschätzung. Der § 52 Abs. 3 SchulG M-V: "(3) Soweit die Schulen aufgrund dieses Gesetzes Verwaltungsakte an Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte richten, gelten sie als untere Landesbehörde. Vor den Verwaltungsgerichten werden sie durch die untere Schulbehörde vertreten." Die Schulen nutzen das Angebot des LMS "itslearning" freiwillig, wie auch die Schüler bzw. dessen elterlichen Vertreter dieses Angebot der Schule an sie selbst auf Grund der Lehrmittelfreiheit freiwillig annehmen, oder eben auch nicht. Diese Umstände sollten nach meiner bescheidenen Meinung keinen "Verwaltungsakt" darstellen. Damit bleibe ich bei meiner Auffassung, das Ministerium sollte hier die begehrten Informationen beschaffen müssen, falls sie direkt nicht vorliegen, sich also in einer Außenstelle, nämlich der Schule, befinden. Dennoch wird hier Ihrer Empfehlung öffentlich gefolgt: https://fragdenstaat.de/a/226944 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224017/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017] Sehr << Anrede >> ich bitte Sie um neuerliche Ken…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017]
Datum
17. August 2021 20:28
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie um neuerliche Kenntnisnahme des Nachrichtenverlaufes in dieser Anfrage. Evtl. können Sie in der verlinkten Anfrage auf Empfehlung des Vermittlers zukünftig unterstützend tätig werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224017/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017] Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe hiermit meine Anf…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.08.2021 (#224017) [#224017]
Datum
27. August 2021 21:58
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schließe hiermit meine Anfrage, da die Schulleitung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums (Greifswald) das Nichtvorliegen einer Datenschutzfolgeabschätzung hier bekannt gibt: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zur-nutzung-des-lms-itslearning-und-der-vertrag-zur-auftragsverarbeitung/#nachricht-623276 Damit kann auch Ihrem Ministerium die begehrte Information nicht vorliegen. Ich danke allen Beteiligten für die Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]