Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon

Ich bitte um Zusendung der Verzeichnisse für folgende Verarbeitungstätigkeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon:
- Schließanlage
- Schulhomepage
und
- Diagnoseverfahren

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Christof Schneider
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Christof Schneider
Betreff
Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon [#224028]
Datum
27. Juni 2021 15:42
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Verzeichnisse für folgende Verarbeitungstätigkeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon: - Schließanlage - Schulhomepage und - Diagnoseverfahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christof Schneider Anfragenr: 224028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224028/
Mit freundlichen Grüßen Christof Schneider

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Schneider, der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27.06.2021 …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon [#224028]
Datum
28. Juni 2021 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schneider, der Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27.06.2021 wird hiermit bestätigt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 IFG NRW sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Ihr Auskunftsersuchen habe ich daher zuständigkeitshalber an den Schulträger (Stadt Brilon) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen