Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Evinger Straße 189 mit dessen Betreiber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224050]
Datum
28. Juni 2021 01:36
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag zur Nutzung der öffentlichen Flächen durch die Ladesäule für Elektrofahrzeuge am Standort Evinger Straße 189 mit dessen Betreiber.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224050/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Drewermann, fragdenstaat.de, [#224050], hiermit bestäti…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224050]
Datum
29. Juni 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Drewermann, fragdenstaat.de, [#224050], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.06.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Drewermann, ich bedanke mich für Ihre Mail vo…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224050]
Datum
26. Juli 2021 14:26
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Drewermann, ich bedanke mich für Ihre Mail vom 28.06.2021, die mir vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit übersandt wurde. Bedauerlicherweise wird sich die Beantwortung aufgrund der aktuellen Urlaubszeit um einige Tage verzögern. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Drewermann
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass nach § 7 Abs. 5 IFG d…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224050]
Datum
26. Juli 2021 15:23
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen soll. Diese Frist läuft morgen ab. Welche Schritte sind konkret zur Beantwortung meiner Anfrage in den letzten 4 Wochen unternommen worden? Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224050/

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Drewermann, zu Ihrer Anfrage vom 28.06.2021 ü…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Vertragsgrundlage der Ladesäule für Elektrofahrzeuge [#224050]
Datum
3. August 2021 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Drewermann, zu Ihrer Anfrage vom 28.06.2021 übersende ich Ihnen den Bewilligungsbescheid. Das Original erhalten Sie noch auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen