Sonderflughafen Oberpfaffenhofen BAYERN
Ich bin Anwohnerin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen, deshalb bin ich durch lauten Fluglärm besonders tangiert. Das FluLärmG dient dem Bürger zum Schutz.
Auf dem Gelände des Flughafens sind nur Aviation Firmen angesiedelt.
Der Sonderflughafen verfügt momentan über eine Genehmigung für den sog. qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr. Es dürfen laut Genehmigung nur ansässige Firmen Geschäftsflüge, Werksflüge, Forschungsflüge und Werftflüge durchführen. Vermehrt werden momentan aber auch Flüge in Urlaubsgebiete von/ab dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen durchgeführt, beispielsweise auf die Malediven, FlugNr. VJT827. In der Zeit vom 25. März bis 1. April 2021 starteten von dem Sonderflughafen 14 Privatjets nach Mallorca, 3 nach Elba und Villanova d'Albenga, je 2 nach Nizza und Castille-La Mancha und je einer nach Barcelona, Genua, Brescia, Olbia, Angouleme-Cognac, Dubrovnik, Bozen, Sylt und Malaga. Die Regierung von Oberbayern (Luftamt Südbayern) muss darauf achten, dass die Auflagen für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr eingehalten und keine Urlaubsflüge durchgeführt werden.
Wie die Süddeutsche Zeitung mitteilte, wird das neue Gewerbegebiet der Gemeinde Gauting nun auf einem Teilstück innerhalb des Sonderflughafens gebaut werden mit dem Namen Giga-WG. Mit diesem Vorhaben besteht die Gefahr, dass der bisherige Charakter des Sonderflughafens völlig verändert und eine Erweiterung der Nutzungsberechtigten auf den sogenannten allgemeinen Geschäfsreiseverkehr und eine drastische Verlängerung der Betriebszeiten in den Abendstunden und am Wochenende angestrebt wird.
Deshalb frage ich gem. BayUIG an,
1. ob der Eigentümer (Triwo AG) oder der Betreiber EDMO des Sonderflughafens eine Betriebserweiterung bzw. Änderungsgenehmigung plant oder gegebenenfalls schon einen Antrag zum luftrechtlichen Verfahren gem. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gestellt hat?
2. ob und wie das Luftamt Südbayern die Einhaltung der Auflagen (keine Urlaubsflüge und nur qualifizierte Geschäfsreiseflüge) überprüft und gegebenenfalls (auch schon in der Vergangenheit begangene) Verstöße sanktioniert?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich sehr.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juli 2021
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7. August 2021
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