Darmstädter Schwimmbäder unverhältnissmäßige Einlassregulierung

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Aus welchem Grund werden aktuell 1. nicht stonierbare und 2. unpersonalisierte Online-Tickets für den Besuch der Darmstädter Schwimmbäder zwingend benötigt, um diese als normaler Bürger besuchen zu können? Das macht m.E. überhaupt keinen Sinn! Was ist der Hintergrund dessen, und wer hat das auf Basis von was denn - sowas von unprofessionell - entschieden? Das verwendete System ist z.B. zur Kontaktverfolgung nicht gedacht & dazu zu 100% ungeeignet! Wie lange soll dieser Zustand in einer so genannten Digitalstadt denn noch anhalten (offizieller Link wann das ausläuft bitte)??? Corona Kontaktverfolgung kann's ja nicht sein bei 3/100000 Infizierten in 7 Tagen, falls doch ist das eine vollkommen unprofessionelle Ausführung die von vorn herein 100% zum scheitern verurteilt ist. Hier muss dringend und SCHNELL reagiert werden. Vorschlag: Stink normal auf machen, Strichtliste führen z.B. wie im Biergarten, fertig. M.E. sollte eine sich Digitalstadt schimpfende Stadt dann bitte auch digitale Lösungen implementieren die funktionieren bzw das können was die Anforderungen der Problemstellung sind, sehr sehr komisch ...

Ich bitte hiermit im Sinne aller Schwimmer/innen in Darmstadt um eine offizielle Erläuterung dessen inkl. rechtlicher Beschlüsse die den Zustand dieser aktuellen Implementierung rechtfertigen. Des weiteren bitte ich hiermit um eine Aufschlüsselung der durch diese vermeintliche "digital only" Zettel PDF Lösung entstanden Kosten und Verluste.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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Horst Seehofer
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchem G…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Horst Seehofer
Betreff
Darmstädter Schwimmbäder unverhältnissmäßige Einlassregulierung [#224318]
Datum
4. Juli 2021 18:12
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchem Grund werden aktuell 1. nicht stonierbare und 2. unpersonalisierte Online-Tickets für den Besuch der Darmstädter Schwimmbäder zwingend benötigt, um diese als normaler Bürger besuchen zu können? Das macht m.E. überhaupt keinen Sinn! Was ist der Hintergrund dessen, und wer hat das auf Basis von was denn - sowas von unprofessionell - entschieden? Das verwendete System ist z.B. zur Kontaktverfolgung nicht gedacht & dazu zu 100% ungeeignet! Wie lange soll dieser Zustand in einer so genannten Digitalstadt denn noch anhalten (offizieller Link wann das ausläuft bitte)??? Corona Kontaktverfolgung kann's ja nicht sein bei 3/100000 Infizierten in 7 Tagen, falls doch ist das eine vollkommen unprofessionelle Ausführung die von vorn herein 100% zum scheitern verurteilt ist. Hier muss dringend und SCHNELL reagiert werden. Vorschlag: Stink normal auf machen, Strichtliste führen z.B. wie im Biergarten, fertig. M.E. sollte eine sich Digitalstadt schimpfende Stadt dann bitte auch digitale Lösungen implementieren die funktionieren bzw das können was die Anforderungen der Problemstellung sind, sehr sehr komisch ... Ich bitte hiermit im Sinne aller Schwimmer/innen in Darmstadt um eine offizielle Erläuterung dessen inkl. rechtlicher Beschlüsse die den Zustand dieser aktuellen Implementierung rechtfertigen. Des weiteren bitte ich hiermit um eine Aufschlüsselung der durch diese vermeintliche "digital only" Zettel PDF Lösung entstanden Kosten und Verluste. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Seehofer Anfragenr: 224318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224318/ Postanschrift Horst Seehofer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Seehofer
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Seehofer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Herr Reißer hat mir Ihre E-Mail weitergeleitet. Gerne …
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Darmstädter Schwimmbäder unverhältnissmäßige Einlassregulierung [#224318]
Datum
22. Juli 2021 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seehofer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Herr Reißer hat mir Ihre E-Mail weitergeleitet. Gerne nehme ich hierzu Stellung. Die von Ihnen genannten Gesetze zur Akteneinsicht sind hier nicht einschlägig, gerne beantworte ich aber Ihre Anfrage. Bei der Öffnung der Freibäder orientieren wir uns an den Regelungen des Landes Hessen. Demnach dürfen Freibäder öffnen, wenn 1. Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden, 2. maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von zehn Quadratmetern eingelassen wird, 3. ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 vorliegt und umgesetzt wird. Die vorherige Terminvereinbarung ist insofern wichtig, um die zulässige Anzahl der Besucher*innen festzulegen. Eine Kontaktdatenerfassung der Besucher*innen fordert das Land Hessen für Schwimmbäder nicht. Für das Online-Ticketing bedienen wir uns eines externen Dienstleisters. Die Abrechnung mit dem Dienstleister erfolgt nicht pauschal sondern pro Buchung. Dabei ist es unerheblich, ob ein kostenloses oder entgeltpflichtiges Ticket erworben wurde. Für eine Storno-Buchung entstehen dem Eigenbetrieb Bäder neben der Erstbuchung weitere Kosten durch die Stornierung. Es ist zu erwarten, dass durch die Einführung einer Storno-Möglichkeit viele Besucher*innen zunächst Tickets buchen würden und dann - bei beispielsweise schlechterer Wetterlage als erwartet - kurzfristig ihr Ticket stornieren. Diese Kosten wären dann - neben den verminderten Einnahmen durch das kostenfreie Ticket für Kinder- und Jugendliche - zusätzlich vom Eigenbetrieb Bäder zu tragen. Wir haben zu Beginn der Sommerferien die Besucher*innen-Kontingente in den Freibädern nochmals nach oben gesetzt, um noch mehr Bürger*innen einen Freibad-Besuch zu ermöglichen. Somit können dann beispielsweise bis zu 3.000 Personen täglich in das Eberstädter Mühltalbad (1.000 pro Zeitfenster). Mit Eröffnung des neuen Nordbades wird in dem Hallenbad ein neues und modernes Zutritts- und Kassensystem installiert, welches spätestens nach der Sanierung auch im Mühltalbad übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das erklärt einige Absonderlichkeiten. Vor ei…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Horst Seehofer
Betreff
AW: Darmstädter Schwimmbäder unverhältnissmäßige Einlassregulierung [#224318]
Datum
27. Juli 2021 15:27
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das erklärt einige Absonderlichkeiten. Vor ein paar Tagen stand eine Schlange von Menschen vor dem Schwimmbad im Kassenbereich und kam Aufgrund Downtime des Ticketing-Systems eine ganze Weile nicht rein, die Verfügbarkeit des Systems ist eine Zumutung. Sie sollten den Anbieter wechseln .. Ich hoffe das dieses Ticketszstem schnell ersetzt wird. Man braucht Internet um ins Schwimmbad zu gehn - das ist echt eine schräge Einwicklung. Das System ist des weiteren nicht Mobile-Telefon geeignet und man braucht selbst mit Dauerkarte mind 10 Klicks um an ein Ticket zu kommen. All das sollten m.E. den Ansprüchen einer Digital Stadt 2012 keineswegs genügen. Mit freundlichen Grüßen Horst Seehofer Anfragenr: 224318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224318/

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Stadt Darmstadt
Guten Tag Herr Seehofer, Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an den Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt D…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: AW: Darmstädter Schwimmbäder unverhältnissmäßige Einlassregulierung [#224318]
Datum
27. Juli 2021 15:36
Status
Guten Tag Herr Seehofer, Ihre Email wurde zuständigkeitshalber an den Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (<<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>>) ) weitergeleitet. Freundliche Grüße