Anzahl der abgerechneten Impfdokumentation

Anzahl der abgerechneten Impfdokumentation mitfolgenden Pseudo-GOP:
88350 Ausstellung eines Impfzertifikats
88351 Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mithilfe des PVS-Systems
88352 Ausstellung eines Impfzertifikats 18 Euro
88353 Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn dieselbe Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat

falls möglich: nach Pseudo-GOP aufgeschlüsselt, ggf. mit zeitlichen Verlauf der Abrechnungen, sofern Dokumentation hierzu vorhanden ist.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    5. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der abgerechneten Impfdokumentation [#224384]
Datum
5. Juli 2021 20:58
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der abgerechneten Impfdokumentation mitfolgenden Pseudo-GOP: 88350 Ausstellung eines Impfzertifikats 88351 Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mithilfe des PVS-Systems 88352 Ausstellung eines Impfzertifikats 18 Euro 88353 Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn dieselbe Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat falls möglich: nach Pseudo-GOP aufgeschlüsselt, ggf. mit zeitlichen Verlauf der Abrechnungen, sofern Dokumentation hierzu vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 224384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224384/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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