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Bruchteilsgemeinschaft
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Guten Tag, eine Bruchteilsgemeinschaft 50/50 Eigentümer eines 3 Parteienhauses
muß eine einheitliche gesonderte Feststellung beim Betriebs-FA beantragen.
Eine Partei verweigert die Bevollmächtigung zur gemeinsamen Abgabe.
Die kooperierende Partei wird dadurch blockiert, die Feststellung zu beantragen.
Kann die Bruchteilsgemeinschaft getrennte Feststellungen beantragen?
Kann der Antrag auf Feststellung ohne Vollmacht des Miteigentümers eingereicht werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juli 2021
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10. August 2021
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