Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk

Auf der Kalk-Mülheimer-Straße wurden in den letzten vier Jahren vier Bürgeranträge auf Aufhebung der Radwegnutzungspflicht gestellt. Die Bezirksvertretung Kalk hat im Dezember letzten Jahres die Aufhebung und Tempo 30 beschlossen. Nach vermehrten "Dooring-Unfällen" hat sich die Stadt Köln an die Polizei Köln gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Dazu schreibt die Stadt Köln:
"Im Zusammenhang mit den zunehmenden Dooring-Unfällen wurde u. a die verkehrslenkende Dienststelle der Polizei um Stellungnahme gebeten. Diese regte entsprechende Begleitmaßnahmen auf der Fahrbahn an."

Bitte schicken Sie mir diese Stellungnahme zu. Bevorzugt digital per Email.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk [#224442]
Datum
6. Juli 2021 15:33
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Kalk-Mülheimer-Straße wurden in den letzten vier Jahren vier Bürgeranträge auf Aufhebung der Radwegnutzungspflicht gestellt. Die Bezirksvertretung Kalk hat im Dezember letzten Jahres die Aufhebung und Tempo 30 beschlossen. Nach vermehrten "Dooring-Unfällen" hat sich die Stadt Köln an die Polizei Köln gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Dazu schreibt die Stadt Köln: "Im Zusammenhang mit den zunehmenden Dooring-Unfällen wurde u. a die verkehrslenkende Dienststelle der Polizei um Stellungnahme gebeten. Diese regte entsprechende Begleitmaßnahmen auf der Fahrbahn an." Bitte schicken Sie mir diese Stellungnahme zu. Bevorzugt digital per Email.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 07.07.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
7. Juli 2021 07:46
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.07.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4047/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.07.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 16.07.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
16. Juli 2021 11:17
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.07.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4047/21 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.07.2021 Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#224442] Sehr << Anrede >> ich verstehe nicht wieso, wenn ich schon meinen…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#224442]
Datum
16. Juli 2021 13:35
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich verstehe nicht wieso, wenn ich schon meinen Antrag an die Polizei Köln stelle, Sie diesen an das Amt 66 weiterleiten. Als Behörde des Landes NRW gilt auch für Sie die Auskunftspflicht. IFG NRW, §4 Informationsrecht (1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Stadt Köln behauptet, dass die Polizei Köln um eine Stellungnahme gebeten wurde. Daher ist davon auszugehen, dass diese Information auch bei Ihnen vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#224442] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungsp…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#224442]
Datum
13. August 2021 08:57
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Wie auch schon in meiner Antwort auf Ihre Abgabenachricht schon geschrieben, sind Sie als Behörde des Landes NRW auskunftspflichtig. Im Informationsfreiheitsgesetz NRW finden Sie im §4: "Informationsrecht (1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen." Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ [#224442]
Datum
13. August 2021 11:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224442/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Polizei Köln meine Anfrage an die Stadt Köln weitergeleitet haben möchte, jedoch nach §4 IFG NRW als Behörde des Landes NRW auskunftspflichtig ist. Ich habe meine Anfrage nicht an die Stadt Köln gerichtet, sondern an die Polizei Köln. Am gleichen Tag der Abgabenachricht habe ich die Polizei NRW sofort auf diesen Missstand hingewiesen und auf Antwort von der Polizei Köln bestanden. Trotz dieser Erinnerung ist die Frist zur Beantwortung bereits seit vier Tagen verstrichen. Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224442.pdf - 2021-07-07_1-InformationsblattIFG.pdf Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ [#224442]
Datum
13. August 2021 11:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.08.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 13.08.2021 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 13.08.2021
Datum
18. August 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: Frau [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Ihre E-Mail vom 13.08.2021 1. Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße
Datum
19. August 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6750/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Polizei Köln vom 06.07.2021 auf Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
25. August 2021 16:01
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Sie sind als Behörde des Landes NRW auskunftspflichtig. Im Informationsfreiheitsgesetz NRW finden Sie im §4: "Informationsrecht (1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen." Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
7. September 2021 10:23
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
16. September 2021 08:31
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße
Datum
16. September 2021 14:26
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6750/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Polizei Köln vom 06.07.2021 auf Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße Sehr Antragsteller/in Polizeipräsidium Köln teilte mir am 15.09.2021 mit, dass die beantragte Information dort nicht vorliegt. Die Polizei Köln habe keine aktuelle Stellungnahme zu Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer Straße abgegeben. In der Annahme, dass die Stadt Köln IFG-Auskunftsersuchen beantworten würde, wurde der Antragsteller an diese verwiesen. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch mein Tätigwerden weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) habe ic…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk [#224442]
Datum
28. September 2021 17:29
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) habe ich erfahren, dass Sie keine Stellungnahme zu "Dooring-Unfällen" auf der Deutz-Mülheimer-Straße an die Stadt Köln geschickt hätten. Die Stadt Köln hingegeben behauptet, dass sie Sie um Prüfung gebeten hätten, ob auf der Deutz-Mülheimer-Straße die Benutzungspflicht des Radwegs in Fahrtrichtung Mülheim aufgehoben werden könne. Mir ist bei Ihrer Antwort und die Interpretation durch den LDI nicht klar, ob Sie tatsächlich keine Stellungnahme zum Thema Benutzungspflicht für den Radverkehr auf der Kalk-Mülheimer an die Stadt Köln abgegeben haben. Könnten Sie mir kurz bestätigen, dass es keine solche Stellungnahme gibt? Wenn doch, dann möchte ich an meiner Anfrage festhalten. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk [#224442]
Datum
7. November 2021 21:57
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und In…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk [#224442]
Datum
17. November 2021 13:12
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) habe ich erfahren, dass Sie keine Stellungnahme zu "Dooring-Unfällen" auf der Deutz-Mülheimer-Straße an die Stadt Köln geschickt hätten. Die Stadt Köln hingegeben behauptet, dass sie Sie um Prüfung gebeten hätten, ob auf der Deutz-Mülheimer-Straße die Benutzungspflicht des Radwegs in Fahrtrichtung Mülheim aufgehoben werden könne. Mir ist bei Ihrer Antwort und die Interpretation durch den LDI nicht klar, ob Sie tatsächlich keine Stellungnahme zum Thema Benutzungspflicht für den Radverkehr auf der Kalk-Mülheimer an die Stadt Köln abgegeben haben. Könnten Sie mir kurz bestätigen, dass es keine solche Stellungnahme gibt? Wenn doch, dann möchte ich an meiner Anfrage festhalten. Sie haben die Frist zur Beantwortung mittlerweile um 100 Tage überschritten. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) habe ic…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk [#224442]
Datum
26. November 2021 12:38
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, über den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) habe ich erfahren, dass Sie keine Stellungnahme zu "Dooring-Unfällen" auf der Deutz-Mülheimer-Straße an die Stadt Köln geschickt hätten. Die Stadt Köln hingegeben behauptet, dass sie Sie um Prüfung gebeten hätten, ob auf der Deutz-Mülheimer-Straße die Benutzungspflicht des Radwegs in Fahrtrichtung Mülheim aufgehoben werden könne. Mir ist bei Ihrer Antwort und die Interpretation durch den LDI nicht klar, ob Sie tatsächlich keine Stellungnahme zum Thema Benutzungspflicht (bisher schrieben Sie nur von Dooringunfällen) für den Radverkehr auf der Kalk-Mülheimer an die Stadt Köln abgegeben haben. Könnten Sie mir kurz bestätigen, dass es keine solche Stellungnahme gibt? Wenn doch, dann möchte ich an meiner Anfrage festhalten. Sie haben die Frist zur Beantwortung mittlerweile um 109 Tage überschritten. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
17. Dezember 2021 15:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten wieder vermittelnd tätig zu werden. Am 16. September 2021 informierten Sie mich bereits, dass die Polizei Köln Ihnen geantwortet habe. Eine Stellungnahme über "Dooring-Unfälle" seien bei der Polizei Köln nicht vorhanden. Dies ist leider keine Antwort auf meine Anfrage, denn ich bat um Zusendung der Stellungnahme der Polizei Köln bezüglich der Benutzungspflicht auf dem Radweg in der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk, nicht um eine Stellungnahme bezüglich Dooring-Unfälle. Die Stadt Köln erklärt, dass die Benutzungspflicht nicht aufgehoben werde, unter anderem weil die Polizei Köln, die um Prüfung gebeten wurde, die Maßnahme nicht unterstütze. Es ist also davon auszugehen, dass eine solche Stellungnahme vorhanden ist. Um ein Missverständnis auszuschließen bat ich die Polizei also am 28. September darum zu erklären, ob auch keine Stellungnahmen bezüglich Benutzungspflicht auf dem Radweg in der Kalk-Mülheimer-Straße existieren. Weder auf diese Nachfrage, noch auf die Nachfragen vom 7., 17. oder dem 26. November 2021 hat die Polizei Köln reagiert. Damit sehe ich meine Anfrage nicht als abgeschlossen. Die gesetzliche Frist ist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Hat eine Prüfung der Benutzungspflicht stattgefunden? Wurde die Stadt über die Ergebnisse dieser Prüfung informiert? Wenn ja, dann bitte ich um die Zusendung dieser Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
20. Dezember 2021 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6750/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.07.2021 auf Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Kalk-Mülheimer-Straße Ihre E-Mail vom 17.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich gehe aufgrund der Mitteilung des PP Köln vom 15.09.2021 davon aus, dass keine solche Stellungnahme vorhanden ist. Ich habe aber aufgrund Ihrer E-Mail vom 17.12.2021 heute noch einmal nachgefragt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
7. Januar 2022 10:14
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
26. Januar 2022 13:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe seit Ihrer letzten Email vom 17.12.2021 bisher keine weiteren Informationen von der Polizei Köln erhalten. Könnten Sie mir bitte Ihren aktuellen Stand mitteilen? Da die durch das IFG NRW gewährte Frist zur Bearbeitung meiner Anfrage mittlerweile um 170 Tage überschritten ist und ich trotz einiger Nachfragen und Beschwerden keinerlei Reaktion von der Polizei Köln erhalte, möchte ich Sie bitten das Verhalten der Behörde zu beanstanden. Bitte setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist meine Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülhei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
27. Januar 2022 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe am 18.01.2021 bei der Behörde nachgefragt und leider vergessen Sie darüber zu informieren. Ich melde mich bei Ihnen spätestens Ende Februar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Prüfung der Benutzungspflicht auf de…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Prüfung der Benutzungspflicht auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
14. Februar 2022 15:30
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Benutzungspflicht Radweg Kalk-Mülheimer-Straße in Köln-Kalk“ vom 06.07.2021 (#224442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224442/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen nach dem InformatIhr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem InformatIhr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und Ihre Dienstaufionsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum
16. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
235,7 KB
Die Polizei erklärt, dass es keine aktuellen Stellungnahmen der Polizei Köln zur Benutzungspflicht auf der Kalk-Mülheimer-Straße gibt. Es gibt jedoch Email-Korrespondenz zwischen der Stadt und der Polizei aus dem Jahr 2018, in welcher die Stadt eine Unfallstatistik für den genannten Ort erbat. Die Polizei versandte darauf hin eine erste verkehrliche Einschätzung und Vorschläge zur Gestaltung der Verkehrsführung. Rückfragen, um eine ordentliche Stellungnahme an die Stadt zu verfassen, wurden ebenfalls gestellt. Diese blieben laut Polizei unbeantwortet (Oder blieben die Antworten im Emailserver der Polizei stecken?) Dass die Polizei nicht dem Anfragenden direkt Antwortet, sondern den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Mittelsperson nutzt, entspräche laut Polizei "der üblichen Verfahrensweise in derartigen Fällen." Meine Nachfragen vom 25.8., 7.9., 16.9., 28.9., 7.11. und 26.11. seien nicht im Behördenpostfach gelandet. Sogar bestätigt durch die Nachrichtensteuerung!

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6750/21 Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Dooring-Unfällen auf der Kalk-Mülheimer-Straße [#224442]
Datum
23. Februar 2022 08:03
Status
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6750/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Zugang zu einer Stellungnahme an die Stadt Köln bzgl. Kalk-Mülheimer-Straße Sehr Antragsteller/in die Stadt Köln hat Ihnen mit Schreiben vom 16.02.2022 zu Ihrer Anfrage/Beschwerde inzwischen eine Antwort erteilt, mit dem Ergebnis das die von Ihnen begehrte Information nicht vorhanden ist. Der Vorgang wird damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen