Richtlinien und Verträge zum Ausbau der Elektromobilität
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Artikel "So werden die Filderbezirke elektrifiziert" der Stuttgarter Nachricht vom 29.09.2021 habe ich die Ausbaustrategie für elektrische Ladesäulen der Stadt Stuttgart entnommen. Um das Konzept besser zu verstehen bin ich auf der Suche nach Informationen zur Umsetzung in anderen Kommunen.
Bitte senden Sie mir vor diesem Hintergrund Folgendes zu:
- Richtlinien der Standort-Auswahl für Ladesäulen bis 22kW mit bis zu zwei Ladepunkten
- Vorgaben zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)
- Anforderungen an einen Betrieber für Ladesäulen im Stadtgebiet
- Zwei exemplarische Verträge mit den bestehenden privaten Anbietern (oder Körperschaften) im Stadtgebiet
- Vetragsvorlage Nutzungsvertrag mit der Stadt zum Bertieb einer öffentlichen Ladesäule
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juli 2021
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10. August 2021
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Kosten dieser Information:90,00 Euro
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