Bearbeitungszeiten für Anfragen nach dem IFG

Ich bitte für jede einzelne bei der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangene Anfrage (mit einer kurzen Angabe des Inhaltes der Anfrage) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und aller weiterer in Betracht kommender Informationsfreiheitsgesetze um Auflistung des Zeitraumes (Anfangs- und Enddatum) von Eingang der Anfrage bis zur Erteilung der Auskunft. Insbesondere bitte ich um Kenntlichmachung, bei welchen Anfragen die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist überschritten wurde und ferner um Mitteilung der jeweiligen Bearbeitungsfrist sowie des Grundes für das Fristversäumnis.
Letztlich bitte ich auch um eine prozentuale Angabe der Fristversäumnisse im Verhältnis zur Gesamtheit der bei Ihnen eingegangenen Anfragen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungszeiten für Anfragen nach dem IFG [#224471]
Datum
7. Juli 2021 12:30
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte für jede einzelne bei der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangene Anfrage (mit einer kurzen Angabe des Inhaltes der Anfrage) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und aller weiterer in Betracht kommender Informationsfreiheitsgesetze um Auflistung des Zeitraumes (Anfangs- und Enddatum) von Eingang der Anfrage bis zur Erteilung der Auskunft. Insbesondere bitte ich um Kenntlichmachung, bei welchen Anfragen die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist überschritten wurde und ferner um Mitteilung der jeweiligen Bearbeitungsfrist sowie des Grundes für das Fristversäumnis. Letztlich bitte ich auch um eine prozentuale Angabe der Fristversäumnisse im Verhältnis zur Gesamtheit der bei Ihnen eingegangenen Anfragen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224471/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist soeben eingegangen. Bitte geben Sie uns zur Bearbeitung etwas Zeit. Viel…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Bearbeitungszeiten für Anfragen nach dem IFG [#224471]
Datum
7. Juli 2021 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist soeben eingegangen. Bitte geben Sie uns zur Bearbeitung etwas Zeit. Vielen Dank, Ihre HU-Pressestelle
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 07.07.2021 an die HU eine Anfrage auf Aktenauskunft gerichtet. Ich bitte, die…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Bearbeitungszeiten für Anfragen nach dem IFG [#224471]
Datum
28. Juli 2021 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 07.07.2021 an die HU eine Anfrage auf Aktenauskunft gerichtet. Ich bitte, die urlaubsbedingt aufgetretene Verzögerung unserer Antwort zu entschuldigen, der die vorrangige Bearbeitung gerichtlich gesetzter Fristen zugrunde lag. Ihr Auskunftsbegehren ist auf folgende Informationen aus den Akten gerichtet: * für jede einzelne bei der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangene Anfrage (mit einer kurzen Angabe des Inhalts der Anfrage) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und allen weiteren in Betracht kommenden Informationsfreiheitsgesetzen eineAuflistung des Zeitraumes (Anfangs- und Enddatum) von Eingang der Anfrage bis zur Erteilung der Auskunft * dabei Kenntlichmachung, bei welchen Anfragen die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist überschritten wurde, ferner Mitteilung der jeweiligen Bearbeitungsfrist sowie des Grundes für die Fristversäumnis * eine prozentuale Angabe der Fristversäumnisse im Verhältnis zur Gesamtheit der bei der HU eingegangenen Anfragen. Für die HU ist das IFG Berlin maßgeblich. Ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach IFG ist dabei stets nur auf vorhandene Akteninhalte gerichtet (vgl. § 3 Abs. 1 IFG Berlin). Der Anspruch beinhaltet demgemäß nicht, dass auf Basis vorhandener Akteninhalte Auswertungen erstellt oder Fragen beantwortet werden, deren Antworten nicht Bestandteil von Akten sind und die in der Folge der Auswertung bzw. Beantwortung erst Akteninhalte werden würden. Demgemäß ist IhreAnfrage nach dem Eingangsdatum der jeweiligen IFG-Anfrage, deren Inhalt sowie dem Datum der jeweiligen Antwort auf Akteninhalte im Sinne des IFG gerichtet, wenngleich sie aus den verschiedenen geführten IFG-Akten zusammengestellt werden müssen. Die Bewertung, dass bei einer IFG-Anfrage die gesetzliche Bearbeitungsfrist überschritten sei, ist wiederum kein vorhandener Akteninhalt. § 14 IFG Berlin regelt die Bearbeitungsfrist im Sinne einer Bearbeitung ohne schuldhafte Verzögerung.Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dabei, wenn wegen der Möglichkeit einer rechtswidrigen Offenbarung von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtend nach dem Gesetz mit den betroffenen Dritten Rücksprache gehalten werden muss. Verzögerungen liegen zudem oftmals vor, soweit sich Anfragende selbst nicht mehr auf die Anfrage hin melden, eine Anfrage schlichtweg auslaufen lassen, eine Adresse für den Erlass des Gebührenbescheids nicht mitteilen usw. Diese im Einzelfall auftretenden Umstände beeinflussen die Bearbeitungsdauer; es wird jedoch kein diese Umstände jeweils auswertender Akteninhalt dazu erstellt. Dies trifft gleichermaßen zu, soweit Sie die prozentuale Angabe von „Fristversäumnissen“ begehren. Auch dies ist nach den ausgeführten Gründen kein an der HU vorhandener Akteninhalt. Ihrem Antrag kann daher nur hinsichtlich der vorhandenen IFG-Anfragen, deren Inhalt, Eingangs- sowie Antwortdatum entsprochen werden. Dies setzt eine Abfrage innerhalb der HU-Einrichtungen und die Sammlung der dazu eingehenden Daten zur Gewährung der Aktenauskunft voraus. Sie baten um die vorherige Mitteilung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Dem kommen wir gern nach. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist hier nicht ersichtlich. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der (oben dargestellte) Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir demgemäß die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 3 – eine umfangreiche schriftliche Auskunft - für einschlägig. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann schlussendlich erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Da vorliegend alle betroffenen Fachbereiche um eine Zuarbeit gebeten und diese zusammengestellt werden müssen, ist unter Berücksichtigung des Vorgenannten mit einem Arbeitsaufwand von ca. 2 Stunden zu rechnen. Demzufolge ist davon auszugehen, dass nach den aktuellen Personalkostensätzen Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 170 € für Sie anfallen werden. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Auskunft. Aufgrund der damit verbundenen Verwaltun…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Bearbeitungszeiten für Anfragen nach dem IFG [#224471]
Datum
28. Juli 2021 17:36
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Auskunft. Aufgrund der damit verbundenen Verwaltungskosten möchte ich meinen Auftrag jedoch nicht aufrechterhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224471/