Corona Impfnachweis

Mit Schreiben vom 29.6.21 erhielt ich Q-R Codes zum scannen des Impfnachweises.
Der Scan wurde abgelehnt mit der Meldung "QR-Code ungültig oder wurde bereits auf anderem Smartphone gescannt" WAS NUN???

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Schreiben vom 29.6.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Impfnachweis [#224517]
Datum
8. Juli 2021 11:15
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Schreiben vom 29.6.21 erhielt ich Q-R Codes zum scannen des Impfnachweises. Der Scan wurde abgelehnt mit der Meldung "QR-Code ungültig oder wurde bereits auf anderem Smartphone gescannt" WAS NUN???
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224517/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 8. Juli. Nach einer Beurteilung Ihres Sachverhalte…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihre Anfrage - Corona Impfnachweis
Datum
14. Juli 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
10,3 KB


Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 8. Juli. Nach einer Beurteilung Ihres Sachverhaltes sind die von Ihnen genannten Gesetze nicht einschlägig. Inhaltlich können wir Ihnen wie folgt weiterhelfen: Für die digitale Nutzung wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der kompatiblen Apps (Corona-Warn-App und CovPass-App) einzusetzen. Beachten Sie die Angaben der App-Hersteller hinsichtlich Kompatibilität mit dem Betriebssystem Ihres jeweiligen Gerätes. Bei eventuell auftretenden Fehlern innerhalb der Apps, oder bei Fragen zu Einrichtung und Bedienung dieser, ist der Support des jeweiligen App-Herstellers zu kontaktieren. Das Land Hessen kann hierfür keinen Support leisten. Kontakte zum Support der App-Hersteller: - Für die CovPass-App: 0800 474 700 1 oder <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> - Für die Corona-Warn-App: 0800 754 000 1 Sofern sich der digitale Impfnachweis nicht auf dem eigenen Endgerät darstellen lässt, ist es möglich, diesen auch in der App eines Angehörigen oder eines Begleiters zu speichern. Teilweise lassen sich in den Apps mehrere digitale Impfnachweise parallel einrichten und verwalten. Beachten Sie: Auch hier muss ein Ausweisdokument (bspw. Personalausweis) mitgeführt werden, um den digitalen Impfnachweis zuordnen zu können. Um einen neuen digitalen Impfnachweis zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Apotheke, die digitale Impfnachweise ausstellt. Dort erhalten Sie, nach persönlicher Legitimation z.B. durch Ihren Personalausweis sowie der Impfbescheinigung aus dem Impfzentrum, einen neuen digitalen Impfnachweis. Die Nutzung der Apps und das Einscannen der Dokumente für den digitalen Impfnachweis sind freiwillig. Ob Sie dieses Angebot annehmen möchten, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Sollten darüber hinaus noch weitere Fragen aufgetreten sein, möchten wir Sie bitten, sich noch einmal mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne wollen wir Ihnen weiterhelfen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen