Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Guten Tag,
Am 03.08.2021 wollen wir in einem Saarbrücker Hotel ( Nebenraum ca. 60 qm) eine Versammlung mit max. 15 Personen durchführen. Besteht während der gesamten Dauer der Veranstaltung ca. 2 Stunden eine Maskenpflicht? Ist außerdem auch eine Testpflicht vorgeschrieben?
Vielen Dank und freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Am 03.08.2021…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft [#224722]
Datum
10. Juli 2021 09:46
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Am 03.08.2021 wollen wir in einem Saarbrücker Hotel ( Nebenraum ca. 60 qm) eine Versammlung mit max. 15 Personen durchführen. Besteht während der gesamten Dauer der Veranstaltung ca. 2 Stunden eine Maskenpflicht? Ist außerdem auch eine Testpflicht vorgeschrieben? Vielen Dank und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224722/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für ihre Nachricht. Dies sind die aktuellen Regeln für Veranstaltungen. Nach …
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft [#224722]
Datum
12. Juli 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für ihre Nachricht. Dies sind die aktuellen Regeln für Veranstaltungen. Nach den Bestimmungen der neuen Verordnung sind generell Veranstaltungen im Innenbereich zulässig, zu denen nicht mehr als 250 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig zu erwarten sind. Im Außenbereich können bis zu 500 Personen teilnehmen. Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind bei der Höchstzahl miteinzurechnen. Bei der Durchführung der Veranstaltung ist folgendes zu beachten: - um an der Veranstaltung teilnehmen zu können müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen, negativen SARS-CoV-2-Test oder einen Nachweis als vollständig geimpft oder genesen im Sinne der Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung vorlegen können; - Veranstaltungen mit mehr als 20 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen; - der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen die nicht einem Haushalt angehören ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich einzuhalten; 1 - der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnahmen¬gesetzes zu treffen; - außerdem sind die besonderen infektionsschutzrechtlichen Auflagen des aktuellen Hygienerahmenplanes für Veranstaltungen zu beachten. 1 Der Mindestabstand von Plätzen zueinander darf im Übrigen nur unterschritten werden, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt handelt oder sonstige Konstellationen, in denen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahme vom Abstandsgebot vorsieht. Ein Verlassen des Platzes ist nur zu notwendigen Verrichtungen erlaubt und hat unter Wahrung der Mindestabstände, soweit möglich, zu erfolgen. Auch im Bereich der sanitären Einrichtungen ist auf eine Einhaltung der Mindestabstände zu achten. Es sind eine Handwaschgelegenheit und Händedesinfektionsmittel vorzuhalten und eine engmaschige Reinigung der Anlagen sicherzustellen. Der Hygienerahmenplan kann unter www.corona.saarland.de in der Rubrik „Aktuelle Rechtsverordnung und Maßnahmen im Saarland“ jederzeit abgerufen werden. Maßgeblich sind die Vorschriften der §§ 23 – 35 Hygienerahmenkonzeptes für Veranstaltungen. Da weder die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie noch die zu deren Bekämpfung weiterhin notwendigen Maßnahmen bekannt sind, kann der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber jederzeit Anpassungen an der geltenden Sach- und Rechtslage vornehmen. Diese Bestätigung gilt daher vorbehaltlich weiterer rechtlicher Änderungen. In Ihrem konkreten Fall würde dies bedeuten, dass eine Testpflicht (oder ein Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung) notwendig ist. Eine Maskenpflicht besteht hingegen während der Dauer der Veranstaltung nicht, sofern Sie sich auf fest zugewiesenen Plätzen befinden und unter Einhaltung des Mindestabstands. Bei weiteren Fragen können Sie mich jederzeit kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr Antragsteller/in Ein kurzer Nachtrag bezüglich der Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich. Am Sit…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft [#224722]
Datum
14. Juli 2021 10:35
Status
Sehr Antragsteller/in Ein kurzer Nachtrag bezüglich der Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich. Am Sitzplatz besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder wenn der Platz verlassen wird, besteht die Tragepflicht weiterhin. Mit freundlichen Grüßen