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Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue

Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die Informationen über folgenden Sachverhalt enthalten:

Illegale Absprachen zwischen VW, BMW und Daimler bezüglich der Größe des Tankes für AdBlue

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    6. Oktober 2021
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue [#224730]
Datum
10. Juli 2021 13:03
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die Informationen über folgenden Sachverhalt enthalten: Illegale Absprachen zwischen VW, BMW und Daimler bezüglich der Größe des Tankes für AdBlue Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
10. Juli 2021 13:03
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juli 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Ant…
Von
Europäische Kommission
Betreff
RE: Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue [#224730] - GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)4499994
Datum
12. Juli 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juli 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 12. Juli 2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/4479 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 03. August 2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten ( https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/service-standards-and-principles/transparency/freedom-information/access-documents/how-access-commission-documents_de#publicaccesstodocuments ). Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihre Anfrage wegen Zugang zu Dokumenten - GESTDEM 2021/4479 (AT.40178) Sehr Antragsteller/in Derzeit sind Presserk…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihre Anfrage wegen Zugang zu Dokumenten - GESTDEM 2021/4479 (AT.40178)
Datum
19. Juli 2021 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Derzeit sind Presserklärungen in der Kartellsache AT.40178 PKW-Emissionen (Car emissions) für die Allgemeinheit verfügbar. Diese finden sie hier: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=1_40178 An derselben Stelle werden im Folgenden auch eine nichtvertrauliche Volltextfassung des Kartellvergleichsbeschlusses vom 8. Juli 2021 und eine Zusammenfassung dieses Beschlusses mit den wesentlichen Inhalten, wie sie im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen ist, veröffentlicht werden, sobald diese (nach Abklärung eventueller Vertraulichkeitsbegehren der Verfahrensparteien) verfügbar geworden sein werden. Ob Ihre Anfrage weitergeht (insbesondere da sie sich auf Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und 1367/2006 stützt), ist uns unklar und wir würden das daher gerne mit Ihnen telefonisch vorab klären. Sie schreiben nämlich: Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die Informationen über folgenden Sachverhalt enthalten: Illegale Absprachen zwischen VW, BMW und Daimler bezüglich der Größe des Tankes für AdBlue Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können, um Ihr Antrag am besten antworten zu können. Mit besten Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wegen Zugang zu Dokumenten - GESTDEM 2021/4479 (AT.40178) [#224730] Sehr << Anrede >>…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wegen Zugang zu Dokumenten - GESTDEM 2021/4479 (AT.40178) [#224730]
Datum
22. Juli 2021 06:55
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Juli. Ich weiß Ihre darin geäußerte Hilfsbereitschaft sehr zu schätzen. Allerdings würde ich es bevorzugen, auch weiterhin schriftlich mit Ihnen zu kommunizieren. Ich bemühe mich jedoch, Ihre Fragen auch so bestmöglich beantworten zu können. Um vielleicht die wichtigste Frage vorab zu klären: Ja, meine Anfrage geht noch weiter. Mein Anliegen ist es nämlich, nach Möglichkeit die internen Dokumente, also den Schriftverkehr, Protokolle u.ä., zu erhalten, aus denen der Inhalt/ Verlauf etc. der sog. "Fünfertreffen" sowie weiterer Absprachen und (schriftlicher) Kommunikation hervorgeht. Ich hoffe, ich habe hiermit Ihre Fragen beantwortet, wenn nicht, können Sie gerne nochmals Kontakt mit mir aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/
Europäische Kommission
GESTDEM 2021/4479 (AT.40178) - Ihre Präzisierung der Anfrage Danke für Ihre schnelle Rückmeldung, [geschwärzt] Dan…
Von
Europäische Kommission
Betreff
GESTDEM 2021/4479 (AT.40178) - Ihre Präzisierung der Anfrage
Datum
22. Juli 2021 13:48
Status
Warte auf Antwort
Danke für Ihre schnelle Rückmeldung, [geschwärzt] Dann werden wir also Ihren Anfrage als Antrag nach Verordnung 1049/2001 verstehen, mit dem sie Zugang zu allen 5er-Kreis-bezogenen Dokumenten im Akt begehren. Die Antwort wird schriftlich und mit detaillierter Begründung ergehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$
Europäische Kommission
Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissions …
Von
Europäische Kommission
Betreff
Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissions
Datum
23. Juli 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Dear [geschwärzt], We refer to your email of 10/07/2021 in which you make a request for access to documents, registered on 13/07/2021 under the above-mentioned reference number. Please find attached a scan of the reply to your request for access to documents. According to standard operational procedure, the reply is usually also sent to you by registered post. Please note, however, that due to the extraordinary health and security measures currently in force during to the COVID-19 pandemic, we are unfortunately not in a position to follow this procedure until further notice. We would therefore appreciate it if you could confirm receipt of this e-mail. With many thanks. Best regards [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissi…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissions [#224730]
Datum
23. Juli 2021 14:42
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear [geschwärzt], I hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely [geschwärzt] Anfragenr: 224730 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissi…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissions [#224730]
Datum
3. August 2021 19:54
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte leiten Sie dies an die Person weiter, die für die Überprüfung von Zweitanträgen zuständig ist. Am 10. Juli 2021 habe ich einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt und um Übersendung von Folgendem gebeten: Alle Dokumente, die Informationen über die illegalen Absprachen zwischen VW, BMW und Daimler bezüglich der Größe des Tankes für AdBlue beinhalten. Am 22. Juli konkretisierte ich meine Anfrage auf Nachfrage der Europäische Kommission wie folgt: Mein Anliegen ist es, nach Möglichkeit die internen Dokumente, also den Schriftverkehr, Protokolle u.ä., zu erhalten, aus denen der Inhalt/ Verlauf etc. der sog. „Fünfertreffen“ sowie weiterer Absprachen und (schriftlicher) Kommunikation hervorgeht. Am 23. Juli erhielt ich einen ablehnenden Bescheid von der Europäischen Kommission, in welchem folgende Begründungen angeführt wurden: 1. Anwendbare Ausnahme nach der Verordnung 1049/2001, Artikel 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich, und Artikel 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich Eine Zugänglichmachung von in einer Verfahrensakte eines Wettbewerbsverfahrens befindlichen Dokumenten würde grundsätzlich den Schutz der geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen gefährden, da die Veröffentlichung von sensiblen Geschäftsinformationen wichtige Aspekte der Geschäftsstrategie einer Partei auf dem Markt oder gegenüber bestimmter Kunden enthüllt. Zudem sei ein Teil der Informationen im Rahmen eines Kronzeugenprogrammes erlangt worden, weshalb eine Zugänglichmachung potentielle Antragsteller davon abhalten könnte, Erklärungen nach der Kronzeugenregelung abzugeben. Somit wäre die Wirksamkeit des Kronzeugenprogrammes der Kommission und damit der Erfolg zukünftiger Untersuchungen gefährdet. 2. Anwendbare Ausnahme nach der Verordnung 1049/2001, Artikel 4 Abs. 3 Untersatz 1 Demnach würde eine Verbreitung des Dokuments den Entscheidungsprozess des Organs ernstlich beeinträchtigen, besonders da die Klagefrist noch nicht abgelaufen und die Verfahrensakte der Kommission somit noch nicht endgültig geschlossen ist. Sollte eine Klage eingereicht werden, würde die Zugänglichmachung der Dokumente den Zweck von Untersuchungen, sowie den Entscheidungsprozess der Kommission im Hinblick auf künftige Verfahrensschritte gefährden. 3. Allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung In Analogie zu dem Fall C365/12 P, Kommission / EnBW, Rz 101 argumentiert die europäische Kommission, dass sie, um die allgemeine Vermutung anwenden zu können, nicht jedes in der Akte enthaltene Dokument einzeln prüfen müsse. Dies sei auch in Fällen anwendbar, in denen Zugang zu einzelnen Dokumenten verlangt wird. Ebenso wird der teilweise Zugang zu den beantragten Dokumenten gemäß Artikel 4 Abs. 6 der Verordnung 1049/2001 von der Europäischen Kommission verwehrt, was sie mit ebenfalls mit der allgemeinen Vermutung der Nichtoffenlegung begründet, wobei aus dem Schriftstück nicht hervorgeht, worauf sich diese Haltung stützt. Meines Erachtens verweigert mir die Europäische Kommission zu Unrecht den Zugang zu den beantragten Dokumenten. In dem von der Europäischen Kommission zur Untermauerung ihrer These herangezogenen Fall C365/12 P, Kommission / EnBW, Rz 101 geht hervor, dass „die besagte allgemeine Vermutung nicht die Möglichkeit ausschließt, sie für ein bestimmtes Dokument, dessen Verbreitung begehrt wird, zu widerlegen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung dieses Dokuments gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 nachzuweisen.“ Mir als Antragsteller ist es allerdings unmöglich, die besagte allgemeine Vermutung für die angefragten Dokumente zu widerlegen, ohne den genauen Inhalt dieser zu kennen, weshalb die auf dieses Urteil gestützte Begründung der Europäischen Kommission meiner Meinung nach hinfällig ist. Hierbei handelt es sich schließlich um einen Zirkelschluss, da die Veröffentlichung bzw. das Wissen um den genauen Inhalt Voraussetzung für eine solche Argumentation wäre, aus welchen Gründen die Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten. Zudem besteht ein eindeutiges öffentliches Interesse an der Freigabe der angeforderten Dokumente. Beim Gegenstand der rechtswidrigen Absprachen handelt es sich um die Größe des Tankes für AdBlue, einer speziellen Harnstofflösung, welche für eine effizientere Abgasreinigung und somit für eine Senkung schädlicher Stickoxid-Emissionen sorgt. Infolgedessen konkurrierten VW, BMW und Daimler nicht um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand. Dadurch wären Verbraucher daran gehindert worden, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen. Bei einer praktischen Umsetzung der Absprachen hätten VW, BMW und Daimler u.a. der Gesundheit der EU-BürgerInnen geschadet und durch die folglich im größeren Ausmaß entstandene Umwelt- bzw. Luftverschmutzung das Wohlergehen vieler Personen beeinträchtigt. Des Weiteren hätte dies zu negativen Auswirkungen auf die Klima- und Umweltpolitik der EU sowie aller Mitgliedsstaaten geführt. Aufgrund dessen bin ich der Ansicht, dass mein Antrag auf Dokumentenzugang zu Unrecht abgelehnt wurde. Wenn nicht anders möglich, wäre ich auch mit einem teilweisen Zugang zu den beantragten Dokumenten einverstanden. Bitte zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen, wenn Sie irgendwelche Fragen zu diesem Zweitantrag haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
3. August 2021 19:54
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
RE: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissi…
Von
Europäische Kommission
Betreff
RE: Your application for access to documents – Ref. GestDem No. 2021/4479 - SCHUBERT. Case AT.40178 - Car Emissions [#224730] - Ares(2021)4952953
Datum
4. August 2021 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03/08/2021, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des DG COMP zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2021/4479 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 04/08/2021 registriert wurde (Ares(2021)4952743). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 25/08/2021) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5279012
Datum
25. August 2021 19:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 3. August 2021, der am 4. August 2021 bei uns registriert wurde und in dem Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission („Verordnung Nr. 1049/2001“) einen Zweitantrag zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 25. August 2021 abläuft, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 15. September 2021 zu verlängern. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(20…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5279012 [#224730]
Datum
7. Oktober 2021 18:56
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue“ vom 10.07.2021 (#224730) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Oktober 2021 18:56
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Europäische Kommission
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5279012 [#224730] - Ares(2021)6292615
Datum
15. Oktober 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – GESTDEM 2021/4479 - Ares(2021)5279012 [#224730] - Ares(2021)6292615 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e34795ad ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Oktober 2021, in der Sie uns über den Stand Ihres Antrags informieren möchten. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Entscheidungsprozess eingeleitet wurde und die Entscheidung der Kommission derzeit abgeschlossen ist. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen so bald wie möglich eine endgültige Antwort zu übermitteln. Wir bedauern diese zusätzliche Verzögerung und bitten Sie herzlich um Entschuldigung für etwaige Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in Dear Mrs Antragsteller/in, Please find atta…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
9. November 2021 14:55
Status
Warte auf Antwort
Dear Mrs Antragsteller/in, Please find attached the electronic version of Commission Decision C(2021) 8172 as adopted by the European Commission on 8.11.2021. Given the exceptional circumstances due to the COVID-19 pandemic, the formal notification of the decision under Article 297 TFEU is being made only in electronic form. Please confirm receipt of the attached document by return e-mail. Kind regards,
Europäische Kommission
C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in Dear Ms Antragsteller/in, Please find attac…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
22. November 2021 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Dear Ms Antragsteller/in, Please find attached the electronic version of Commission Decision C(2021) 8172 as adopted by the European Commission on 8.11.2021. This notification annuls and replaces the notification of the 9.11.2021 (see message below). Due to an administrative error, the correct reference of the decision is C(2021)8172 instead of C(2021)8173. Given the exceptional circumstances due to the COVID-19 pandemic, the formal notification of the decision under Article 297 TFEU is being made only in electronic form. Kind regards,
Europäische Kommission
REMINDER : C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in Dear Ms Antragsteller/in, Unles…
Von
Europäische Kommission
Betreff
REMINDER : C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
7. Dezember 2021 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Dear Ms Antragsteller/in, Unless we are mistaken, we have not received the confirmation of receipt to the message addressed to you on the 9.11.2021. Could you please check and confirm the receipt of the message and the attached documents? Many thanks in advance for your help. Kind regards,
<< Anfragesteller:in >>
AW: REMINDER : C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in [#224730] Dear Ms Balsa, I…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: REMINDER : C(2021)8172 final addressed to Ms Antragsteller/in Antragsteller/in [#224730]
Datum
7. Dezember 2021 16:24
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Ms Balsa, I'm sorry for the late reply. I hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
C(2022) 446 final addressed to Antragsteller/in SCHUBERT Dear Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Please find a…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2022) 446 final addressed to Antragsteller/in SCHUBERT
Datum
21. Januar 2022 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Dear Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Please find attached the electronic version of the corrigendum C(2022) 446 as adopted by the European Commission on 20.1.2022. Given the exceptional circumstances due to the COVID-19 pandemic, the formal notification of the corrigendum for information is being made only in electronic form. Please confirm receipt of the attached document by return e-mail. Kind regards,

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AW: C(2022) 446 final addressed to Antragsteller/in SCHUBERT [#224730] Dear Mr Serena, I hereby confirm the recei…
An Europäische Kommission Details
Von
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Betreff
AW: C(2022) 446 final addressed to Antragsteller/in SCHUBERT [#224730]
Datum
21. Januar 2022 18:18
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Mr Serena, I hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>