Kontrollbericht zu KuRoSe, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
KuRoSe
Silberburgstraße 150
70176 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Kontrollbericht zu KuRoSe, Stuttgart [#224753]
Datum
10. Juli 2021 23:42
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KuRoSe Silberburgstraße 150 70176 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 224753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224753/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu KuRoSe, Stuttgart [#224753]
Datum
12. Juli 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
Sehr << Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner Daten, wie in Ihrem Brief beschrieben zu. Weiterhi…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu KuRoSe, Stuttgart [#224753]
Datum
19. Juli 2021 21:06
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stimme der Weitergabe meiner Daten, wie in Ihrem Brief beschrieben zu. Weiterhin sind alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen gemeint. Ich bitte Sie den Verwaltungsakt weiter zu führen, obwohl ich aus offensichtlichen Gründen die Frist vom 19.03.2021 nicht halten kann. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 224753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224753/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
VIG Kurose 224753 Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70…
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70178 Stuttgart Telefon: 0711-216-98140 bzw. 0173-6306479 Fax: 0711-216-88605 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mo - Fr. 7.30 - 12.30 h Sehr geehrter Herr Jakoby, unter der von Ihnen angegebenen Anschrift Silberburgstr. 150 konnten wir das Restaurant "Kurose" nicht ermitteln. Bezieht sich Ihre Anfrage auf den Betrieb unter der Anschrift Rotebühlstr. 50? Wir bitten um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
AW: VIG Kurose 224753 [#224753] Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit und dan…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: VIG Kurose 224753 [#224753]
Datum
2. August 2021 19:23
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine Ungenauigkeit und danke für Ihr Nachfragen. Ja, ich meine die Anschrift Rotebühlstr. 50. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 224753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224753/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage vom 10.07.2021
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage vom 10.07.2021
Datum
17. November 2021
Status
geschwärzt
3,6 MB