Flugzeugabsturz Remscheid 1988

1988 stürzte ein amerikanisches Kampfflugzeug in Remscheid, Stockderstraße ab, u.a. wurden 13 Gebäude ganz oder teilweise beschädigt und abgerissen. Das damalige Bauministerium NRW hat den Abriss, die Sanierung des Untergrundes und den Wiederaufbau der Gebäude geleitet. Ich bitte um Auskunft über den angefallenen Bodenaushub (Art, Menge, Fläche), wohin das Material verbracht wurde, welche Schadstoffparameter untersucht wurden und deren Analyseergebnisse.

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  • Datum
    13. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juli 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort

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Behörde
Betreff
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Datum
14. Juli 2021 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flugzeugabsturz Remscheid 1988 [#224858]
Datum
14. Juli 2021 12:13
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1988 stürzte ein amerikanisches Kampfflugzeug in Remscheid, Stockderstraße ab, u.a. wurden 13 Gebäude ganz oder teilweise beschädigt und abgerissen. Das damalige Bauministerium NRW hat den Abriss, die Sanierung des Untergrundes und den Wiederaufbau der Gebäude geleitet. Ich bitte um Auskunft über den angefallenen Bodenaushub (Art, Menge, Fläche), wohin das Material verbracht wurde, welche Schadstoffparameter untersucht wurden und deren Analyseergebnisse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/224858/upload/c662a6c2a8e7bcbba7e2302d3d7a16f855713608/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihrer Bitte, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen, nicht nachkommen.…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Post: Flugzeugabsturz Remscheid 1988 [#224858]
Datum
16. Juli 2021 11:35
Status
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Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihrer Bitte, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen, nicht nachkommen. Der Vorgang liegt über 30 Jahre zurück. In dieser Zeit ist das Bauministerium mehrmals umgezogen. Allein vor diesem Hintergrund wurden Akten aussortiert, die eine bestimmte Dauer überschritten haben, da insoweit auch gar keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht. Nach § 4 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen haben die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes dem Landesarchiv Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Es könnte daher sein, dass das Landesarchiv noch über entsprechende Unterlagen verfügt. Das Landesarchiv entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob eine Archivwürdigkeit von Unterlagen besteht. Daher kann ich Sie leider nur dorthin verweisen, um zu erfragen, ob möglicherweise eine Archivierung dieser Unterlagen stattgefunden hat. Zuständig müsste das Landesarchiv Rheinland in Duisburg sein, dass unter folgender Web-Adresse erreichbar ist: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zumindest etwas weiter helfen konnte. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> veieln Dank für Ihre Nachricht, vielleicht könnten Sie das noch einmal prüfen. Die…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Post: Flugzeugabsturz Remscheid 1988 [#224858]
Datum
16. Juli 2021 11:43
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> veieln Dank für Ihre Nachricht, vielleicht könnten Sie das noch einmal prüfen. Die 30-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit Beendigung der Maßnahme zu laufen, m.W. wurde 3-4 Jahre für den Aufbau benötigt, d.h. 1992-1993 war die Fertigstellung. Somit müsste die 30-jährige Aufbewahrungsfrist heute noch nicht abgelaufen sein. Der Schadenszeitpunkt ist für diese Frist nicht heranzuziehen. Danke Ihnen für Prüfung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224858/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt kann ich leider erst jetzt auf Ihr Anliegen zurück kommen. Auch nach nochmal…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Post: Flugzeugabsturz Remscheid 1988 [#224858]
Datum
3. August 2021 10:07
Status
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Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt kann ich leider erst jetzt auf Ihr Anliegen zurück kommen. Auch nach nochmaliger Überprüfung unter Beteiligung des Justiziariats des Hauses ist festzustellen, dass nach den geltenden Regelungen vorliegend eine regelmäßige Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren gilt und etwaig seinerzeit vorhandene Akten nicht (mehr) vorliegen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen nicht weiter helfen kann und verweise aber nochmal auf die Möglichkeit, im Landesarchiv nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr schade, aber vielen Dank für Ihre Mühe! Ich werde mich an das Landesarchiv wen…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Post: Flugzeugabsturz Remscheid 1988 [#224858]
Datum
3. August 2021 19:06
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr schade, aber vielen Dank für Ihre Mühe! Ich werde mich an das Landesarchiv wenden, vielleicht liegt dort noch etwas vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224858/

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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