Leistungsverweigerung der Rechtsanwaltskammer Koblenz

Ihre Herangehensweise/Möglichkeiten gegen die fehlende Bereitschaft der Ihnen als Aufsichtsbehörde unterstehenden Rechtsanwaltskammer Koblenz vorzugehen, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Herangehensweise/Mö…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Leistungsverweigerung der Rechtsanwaltskammer Koblenz [#224949]
Datum
14. Juli 2021 20:00
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Herangehensweise/Möglichkeiten gegen die fehlende Bereitschaft der Ihnen als Aufsichtsbehörde unterstehenden Rechtsanwaltskammer Koblenz vorzugehen, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224949/
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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in beigefügte Datei übersende ich im Auftrag von Frau Ritter. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 3171E21-0006.0002 Leistungsverweigerung der Rechtsanwaltskammer Koblenz - Antrag nach dem LTranspG, VIG -
Datum
22. Juli 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügte Datei übersende ich im Auftrag von Frau Ritter. Mit freundlichen Grüßen