Leistungsverweigerung der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Anfrage an:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ihre Herangehensweise/Möglichkeiten gegen die fehlende Bereitschaft der Ihnen als Aufsichtsbehörde unterstehenden Rechtsanwaltskammer Koblenz vorzugehen, ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten nach bestandener Abschlussprüfung trotz Erbringung der entsprechenden Nachweise die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungsfeststellungen auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen bzw. den Prüfungszeugnissen englisch-/französischsprachige Übersetzungen beizufügen (verpflichtend gemäß § 37 (3) BBiG).
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum14. Juli 2021
-
17. August 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!