Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“

dem Bundesministerium vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“

Hintergrund der Anfrage ist, dass mich als Bürger interessiert, wie Bundesministerien diesen Begriff auffassen. Was gehört dazu? Ist es eine ausreichende Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse? Ist es motorisierte Individualmobilität? Ist es ausreichend Wohnraum? Eine gute Infrastruktur hinsichtlich Mobilität und Transport, Kommunikation und Wasser? Oder geht der Begriff des Wohlstands über den Faktor des Ausreichenden hinaus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem Bundesministerium vorl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ [#224984]
Datum
15. Juli 2021 15:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem Bundesministerium vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ Hintergrund der Anfrage ist, dass mich als Bürger interessiert, wie Bundesministerien diesen Begriff auffassen. Was gehört dazu? Ist es eine ausreichende Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse? Ist es motorisierte Individualmobilität? Ist es ausreichend Wohnraum? Eine gute Infrastruktur hinsichtlich Mobilität und Transport, Kommunikation und Wasser? Oder geht der Begriff des Wohlstands über den Faktor des Ausreichenden hinaus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 224984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224984/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Der Begriff "Wohlstand&quo…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ [#224984]
Datum
16. Juli 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Der Begriff "Wohlstand" lässt sich weder allgemein noch von unserem Haus verbindlich definieren, sondern wird vielmehr in einem breiten und facettenreichen Verständnis über die Lebensqualität in Deutschland sichtbar. Dieser Befund wurde in einem Bürgerdialog der Bundesregierung zum Thema „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ eindrucksvoll bestätigt. Über das Verfahren der Messung, die Indikatoren und das Ergebnis von Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland wird auf der Website https://www.gut-leben-in-deutschland.de/index.html umfassend informiert. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen