Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“

dem Bundesministerium vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“

Hintergrund der Anfrage ist, dass mich als Bürger interessiert, wie Bundesministerien diesen Begriff auffassen. Was gehört dazu? Ist es eine ausreichende Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse? Ist es motorisierte Individualmobilität? Ist es ausreichend Wohnraum? Eine gute Infrastruktur hinsichtlich Mobilität und Transport, Kommunikation und Wasser? Oder geht der Begriff des Wohlstands über den Faktor des Ausreichenden hinaus?

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelent, da IFG nicht anwendbar, aber im Rahmen einer Bürgeranfrage dennoch beantwortet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem Bundesministerium vorl…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ [#224986]
Datum
15. Juli 2021 15:21
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem Bundesministerium vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ Hintergrund der Anfrage ist, dass mich als Bürger interessiert, wie Bundesministerien diesen Begriff auffassen. Was gehört dazu? Ist es eine ausreichende Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse? Ist es motorisierte Individualmobilität? Ist es ausreichend Wohnraum? Eine gute Infrastruktur hinsichtlich Mobilität und Transport, Kommunikation und Wasser? Oder geht der Begriff des Wohlstands über den Faktor des Ausreichenden hinaus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 224986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224986/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Juli 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vorliegende Definitionen des Begriffs „Wohlstand“ [#224986]
Datum
10. August 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Juli 2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Nach Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar, sondern es wird vielmehr eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Das IFG eröffnet grundsätzlich einen voraussetzungslosen Antragsteller/in wenn auch nicht ausnahmslosen Antragsteller/in Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Das IFG gewährt kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um Letzteres. Daher ergeht in diesem Fall kein Bescheid nach dem IFG. Unter Einbeziehen der Rückmeldungen der Fachreferate beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt. Was unter Wohlstand zu verstehen ist und wie Wohlstand von Bürgerinnen und Bürgern oder auch der Wohlstand einer Gesellschaft gemessen werden kann, ist Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und auch gesellschaftlicher Diskussionen. Eine allgemeingültige, einheitliche Definition und Verwendung des Begriffs, der auch nicht immer klar abgegrenzt von Begriffen wie Wohlergehen, Wohlbefinden oder Lebensqualität, gibt es nicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwendet häufiger den Begriff des „Wohlergehens“ von Familien und Kindern. Hierbei orientieren wir uns – ähnlich wie bei anderen, von uns bearbeiteten Themen – an sozialwissenschaftlichen Konzepten. Gerne möchte ich Sie auf das von unserem Haus veröffentlichte Dossier „Wohlergehen von Familien“ aufmerksam machen, das einen Überblick darüber bietet, welche Konzepte es gibt, um gesamtgesellschaftliches und individuelles Wohlergehen zu erfassen und messbar zu machen. Auf S. 9 dieser Publikation findet sich im Kapitel 1.2 (Wohlergehen und Lebensqualität: ein kurzer Überblick über die Begriffsvielfalt) eine knappe Beschreibung des Wohlstands-Begriffs und der Diskussionen hierüber, die auch mit Quellenangaben versehen ist und Ihnen bei ihren Fragen weiterhelfen kann. Zur Publikation gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/9... Darüber hinaus kann der 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der federführend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt wurde, Antworten auf Ihre Fragen liefern. Dieser beschreibt faktengestützt Lebenslagen, Aspekte von Wohlstand und Lebensqualität, aber auch Ungleichheiten bei Teilhabechancen und der Verteilung von Einkommen und Vermögen. In Kapitel II des 6. ARB "Soziale Lagen in Deutschland Antragsteller/in Eine multidimensionale und längsschnittliche Betrachtung" (S. 121 ff) wurde eine Definition von "Wohlstand" zugrunde gelegt, die auf Seite 131 im Bericht zu finden ist. Den Bericht samt Kurzfassung finden Sie unter: https://www.armuts-und-reichtumsberic... Des Weiteren enthält der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland Indikatoren zur Lebensqualität und bei dem ein Wohlstandsbegriff zugrunde gelegt wird, der den materiellen Wohlstand umfasst, aber weit darüber hinausgeht. Die zwölf Dimensionen der Lebensqualität und 46 Indikatoren finden sich u.a. in einer Übersicht auf S. 16: https://www.gut-leben-in-deutschland....) Auch die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, in der ebenfalls Wohlstand als ein Ziel beschrieben wird können Sie sich unter https://www.bundesregierung.de/breg-d... ansehen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen zum Thema Wohlstand wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit freundlichen Grüßen