Abitur-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2021 in Schleswig-Holstein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufgaben, Erwartungshor…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abitur-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein [#225000]
Datum
15. Juli 2021 17:36
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2021 in Schleswig-Holstein.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) Sehr Antragsteller/…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Datum
26. Juli 2021 07:01
Status
Warte auf Antwort
image003.png
27,3 KB


Sehr Antragsteller/in leider muss ich Ihren Antrag vom 15. Juli 2021 auf Herausgabe der Prüfungsunterlagen zu den Abiturprüfungen Mathematik 2021 nach § 9 Abs. 1 Ziffer 3 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein ablehnen. Bei den von Ihnen beantragten Unterlagen handelt es sich um Dokumente, die zur Zeit noch der Geheimhaltung unterliegen, da sie weiterhin für Prüfungszwecke vorgehalten werden. Im Regelfall werden die Prüfungsunterlagen für ein Jahr zurück gehalten und erst dann zur Bekanntgabe freigegeben. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) [#225000] Sehr …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) [#225000]
Datum
31. Juli 2021 09:13
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ...Ihre Antwort ist für mich leider nicht nachvollziehbar, da diese Dokumente demnächst auch in dem Buch STARK Abiturprüfung SH 2022 veröffentlicht werden, welches voraussichtlich am 13.08.21 erscheinen soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) [#…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfragen vom 15. Juli 2021 nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) [#225000]
Datum
11. August 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei dem von Ihnen angegeben Verlagsangebot sowie vergleichbaren Angeboten, handelt es sich ausschließlich um die freigegeben Regelprüfungen 2021, die einer großen Anzahl von Personen im Rahmen des Prüfungsverfahrens bekannt geworden sind. Nicht umfasst und freigegeben sind die Prüfungen für Ausweichtermine, Erwartungshorizonte und (Muster-)Lösungen, auf die sich Ihr Antrag zum Teil konkret bezieht. Vielmehr handelt es sich um eine verlagseigene Aufbereitung der Prüfungsaufgaben und um unabhängige Lösungsvorschläge von Dritten, die nicht zwingend den gesetzlichen und inhaltlichen Vorgaben des Ministeriums, für Bildung, Wissenschaft und Kultur entsprechen und diesbezüglich auch nicht überprüft werden. Kostenfrei können Sie die freigegebenen Unterlagen ebenfalls voraussichtlich ab Anfang September auf der Website https://za.schleswig-holstein.de einsehen. Nach § 5 Abs. 1 S.3 IZG-SH komme ich damit Ihrer Antragstellung soweit möglich nach und verweise Sie im weiteren auf meine E-Mail vom 26. Juli 2021. Ich werte Ihre E-Mail vom 31. Juli 2021 zunächst nicht als formalen Widerspruch gegen die Entscheidung vom 26. Juli 2021. Mit freundlichen Grüßen