Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taj Mahal
Neustraße 56
54290 Trier

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrollbericht 1: (vom 19.11.19 - Routinekontrolle)

Küche:
1. In der Küche wird ein Arbeitstisch mit unversiegeltem Holz verwendet.
2. Der Dosenöffner ist verschmutzt
3. Die Spülmaschine ist in den Eckbereichen verschmutzt.
4. Die Spülkörbe sind stark, alt verschmutzt!
Theke:
5. Die Gläserspülmaschine ist innen verschmutzt.
_________________________________________ ENDE VON BERICHT 1_____________________________

Kontrollbericht 2: (vom 14.07.21 - Verbraucherbeschwerde)

1) Theke: Vereinzelt innen in den Ecken verschmutzt
2) Küche: Eigenkontrollen fehlen
3) Küche: Fußboden unter Herd + unter TK-Truhe alt verschmutzt
4) unleserlich [Anmerkung des Schreibers]: => Türrahmen im unteren Bereich defekt / Schiene an Wand neben Herd lose.
5) Pers. Toilette: => 1x Spender defekt
Auf das unbedingte Durchbraten von Geflügelfleisch hingewiesen !
_______________________________ENDE VON BERICHT 2_______________________________________

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier [#225003]
Datum
15. Juli 2021 19:49
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taj Mahal Neustraße 56 54290 Trier 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Trier - Ordnungsamt
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Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Juli 2021 19:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.07.…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier [#225003]
Datum
17. August 2021 11:49
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.07.2021 (#225003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Trier - Ordnungsamt
Ihre Anfrage vom 16.07.2021 Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Sie erhalten in…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.07.2021
Datum
18. August 2021 14:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,2 KB


Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Sie erhalten in Kürze ein Schreiben auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.07.…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier [#225003]
Datum
25. September 2021 08:22
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.07.2021 (#225003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Wie ist der momentane Stand meiner Anfrage? Die Information per Post lautete, dass Sie den Betreiber informieren müssen, und meine Anfrage danach weiter bearbeitet wird. Ich verstehe, dass Sie mit Corona etc. sicherlich viel zu tun haben. Dennoch möchten ich Sie bitten, meinen Antrag zu bearbeiten und mir die Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier [#225003]
Datum
25. Oktober 2021 17:56
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Taj Mahal, Trier“ vom 15.07.2021 (#225003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die max. Frist mittlerweile um 1 Monate überschritten. Laut Verbraucherinformationsgesetz §5 Abs. 2 beträgt die Bearbeitungszeit regelmäßig 1. (einen) Monat im Falle der Beteiligung dritter 2 Monate. Dies Zeit war also am 16.09. abgelaufen. Am 18.08. hatten Sie, Herr [geschwärzt] mich informiert, dass auf dem Postweg ein Schreiben erhalten werde, dieses Schreiben enthielt aber auch nur die Information, dass es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt, da Sie den Betreiber informieren müssten. Auf meine weitere Nachfrage vom 25.09. haben Sie nicht einmal mehr reagiert, dies ist wirklich sehr bedauerlich. Ich bitte Sie hiermit nochmals mir die angeforderten Informationen zukommen zu lassen, oder zu erklären, warum eine Freigabe der Daten hier nicht erfolgen kann. Ich sehe keinen der Punkte unter §3 VIG gegeben (oder sollte ich sagen noch nicht?). Nochmals, ich verstehe, dass Sie mit Corona etc. viel zu tun haben aber bestehe weiterhin auf die Bearbeitung meines Antrages. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Nachfristsetzung vom Erhalt dieser E-Mail also dem 26.10. + 2 Wochen, ich hoffe also von Ihnen bis zum 08.10. zu hören. Ich möchte ungern darauf verweisen, aber mit Blick auf sonstige behördliche Schreiben "Ein nicht folgen ist ein Verstoß....", halte ich mir ebenfalls vor einen Anwalt zu konsolidieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225003 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Anfragenr: 225003 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Stadt Trier - Ordnungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Oktober 2021 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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