Warnungen des DWD zur Flutkatastrophe in NRW

Politico berichtet[1], dass die EFAS zu Beginn der letzten Woche (12. Juli 2021) eine Katastrophenwarnung für den Bereich NRW herausgegeben hat und vor massiven Überschwemmungen gewarnt hatte. Dem Bericht zufolge hat der Deutsche Wetterdienst diese Warnung entsprechend weitergegeben:

"The Deutscher Wetterdienst (DWD), Germany's federal meteorological service, passed on the warning to local authorities, said spokesman Uwe Kirsche. "As a federal authority, the DWD is not responsible for initiating evacuations or other measures on-site … that is a task for the local authorities," he added."

Hierzu hab ich folgende Fragen: welche Warnungen hat das Land NRW wann vom DWD erhalten? Von Interesse sind hier der Zeitraum vom 10. Juli bis einschl. 15. Juli d. J. Welche präventiven Maßnahmen hat das Land NRW daraufhin eingereicht? Wieso war der Ministerpräsident noch am Tag vor der großen Katastrophe – als sich bereits an einzelnen Orten die Lage dramatisch war und sich die Katastrophe abzeichnete – auf Wahlkampftour in Stuttgart statt in der Staatskanzlei um die Krisenstäbe mitzukoordinieren?

Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, bitte ich darum mir die zuständige Landesbehörde zu nennen.

Fußnote:
[1] https://www.politico.eu/article/germany-floods-dozens-dead-despite-early-warnings/?via=webuproar

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnungen des DWD zur Flutkatastrophe in NRW [#225119]
Datum
18. Juli 2021 09:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Politico berichtet[1], dass die EFAS zu Beginn der letzten Woche (12. Juli 2021) eine Katastrophenwarnung für den Bereich NRW herausgegeben hat und vor massiven Überschwemmungen gewarnt hatte. Dem Bericht zufolge hat der Deutsche Wetterdienst diese Warnung entsprechend weitergegeben: "The Deutscher Wetterdienst (DWD), Germany's federal meteorological service, passed on the warning to local authorities, said spokesman Uwe Kirsche. "As a federal authority, the DWD is not responsible for initiating evacuations or other measures on-site … that is a task for the local authorities," he added." Hierzu hab ich folgende Fragen: welche Warnungen hat das Land NRW wann vom DWD erhalten? Von Interesse sind hier der Zeitraum vom 10. Juli bis einschl. 15. Juli d. J. Welche präventiven Maßnahmen hat das Land NRW daraufhin eingereicht? Wieso war der Ministerpräsident noch am Tag vor der großen Katastrophe – als sich bereits an einzelnen Orten die Lage dramatisch war und sich die Katastrophe abzeichnete – auf Wahlkampftour in Stuttgart statt in der Staatskanzlei um die Krisenstäbe mitzukoordinieren? Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, bitte ich darum mir die zuständige Landesbehörde zu nennen. Fußnote: [1] https://www.politico.eu/article/germany-floods-dozens-dead-despite-early-warnings/?via=webuproar
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225119/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 18.07.2021 beantragen Sie Informationen zu folgenden Fragen: Welche…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-07-18 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle (Abt.1) - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Warnungen des DWD zur Flutkatastrophe in NRW [#225119]
Datum
20. August 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 18.07.2021 beantragen Sie Informationen zu folgenden Fragen: Welche Warnungen hat das Land NRW wann vom DWD erhalten? Von Interesse sind hier der Zeitraum vom 10. Juli bis einschl. 15. Juli d. J. Welche präventiven Maßnahmen hat das Land NRW daraufhin eingereicht? Wieso war der Ministerpräsident noch am Tag vor der großen Katastrophe – als sich bereits an einzelnen Orten die Lage dramatisch war und sich die Katastrophe abzeichnete – auf Wahlkampftour in Stuttgart statt in der Staatskanzlei um die Krisenstäbe mitzukoordinieren? Unter Bezugnahme auf § 5 Absatz 4 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) teile ich Ihnen unter Hinweis auf eine allgemein zugängliche Quelle mit: Nach Angabe des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Betreiberin von MoWas (Modulares Warnsystem) wurden im Zusammenhang mit der Hochwasserlage in Deutschland im Zeitraum vom 12.-19.07.2021 insgesamt 288 Warnmeldungen (einschl. Aktualisierungen und Entwarnungen) über MoWaS versendet. Diese wurden über MoWaS vom Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eigenverantwortlich versendet. Das bedeutet, dass Sie alle Wettermeldungen, die das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Sturmtief „Bernd“ erhalten hat, auf der Homepage des BBK finden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vo.... Die eingegangenen Warnungen wurden hier im Ministerium fortlaufend bewertet. Als sich die Warnungen des DWD hinsichtlich der möglicherweise betroffenen Gebiete konkretisierten, wurde auf Ebene der obersten Landesbehörden seitens des Ministeriums des Innern zunächst am 13. Juli 2021 eine Landeslage für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr eingerichtet und am 14. Juli.2021 die Koordinierungsgruppe (KGS) des Krisenstabs der Landesregierung aktiviert. Bei der Landeslage werden die Einsatzzahlen und die eingesetzten Kräfte zentral über das IT-gestützte Portal „Informationssystem Gefahrenabwehr NRW“ (IG NRW) gesammelt. Dies ermöglicht einen Überblick über Einsatzschwerpunkte im Land NRW und versetzt die Aufsichtsbehörden in die Lage, bei Anforderungen von überörtlicher Hilfe zielgerichtet Entscheidungen zu treffen. Mit Einrichtung der Landeslage am 13. Juli 2021 wurden die Bezirksregierungen unter Hinweis auf die konkrete Gefahrenlage („Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für Teile von Nordrhein-Westfalen Unwetterwarnungen ausgesprochen. Gewarnt wird vor Gewitter, extrem ergiebigem Dauerregen, Hagel und Sturmböen in einem Zeitfenster von heute und bis Donnerstag, 15. Juli 2021, 06:00 Uhr. Als Schwerpunkt wird der südwestliche Teil Nordrhein-Westfalens ausgewiesen - hier wurde die höchste Warnstufe 4/4 ausgesprochen. Es ist weiträumig mit Überflutungen von Straßen, Flächen und tieferliegenden Geschossen zu rechnen. Auch kleinere Bäche und Flüsse können über die Ufer treten und es besteht die Gefahr von Erdrutschen.“) zu Berichten zur Extremwetterlage aufgefordert. Diesen Erlass leiteten die Bezirksregierungen unverzüglich an die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden weiter. Zu Ihrer Frage nach den Terminen des Herrn Ministerpräsidenten liegen hier im Ministerium des Innern keine Informationen vor, da dies in die Zuständigkeit der Staatskanzlei fällt. Freundliche Grüße